Die Praxis zeigt, dass auch 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von REACH die Kommunikation zu SVHC in den Lieferketten nur sehr lückenhaft ist. Daher ist seit dem 5.1.2021 eine weitere gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller von Erzeugnissen in Europa dazu gekommen. Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie – in Deutschland in § 16f Chemikaliengesetz – legt fest, dass Hersteller von Erzeugnissen Informationen zu SVHC in einem Erzeugnis mit einem Massenanteil größer 0,1 % an die ECHA übermitteln müssen. Die ECHA hat hierfür gemäß der Abfallrahmenrichtlinie die sog. SCIP-Datenbank eingerichtet. Die Abkürzung steht für "Substances of Concern in articles as such or in complex objects (Products)".

Diese Datenbank soll sicherstellen, dass Informationen zu SVHC-haltigen Erzeugnissen in der gesamten Lieferkette verfügbar sind. Dies schließt auch die Abfallphase mit ein. Die Datenbank ist öffentlich. Sie ermöglicht u. a. die gezielte Suche nach Produkten, die einzelne besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Umfangreiche Informationen zur SCIP-Datenbank gibt es auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienbehörde: https://echa.europa.eu/de/scip.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge