Die Europäische Chemikalienagentur (kurz ECHA) ist die zentrale Verwaltungsbehörde, die im Zuge der REACH-Verordnung errichtet wurde. Die ECHA mit Sitz in Helsinki hat ihre Arbeit offiziell am 1.6.2008 aufgenommen und ist seit Mai 2009 mit einer damaligen Personalstärke von etwa 350 Mitarbeitern inzwischen deutlich gewachsen. Die ECHA ist beim Management des REACH-Systems von zentraler Bedeutung, denn sie gewährleistet (hinsichtlich technischer und wissenschaftlicher Anforderungen) eine gleichmäßige Umsetzung der Verordnung innerhalb der Europäischen Union: Sie war bis 2018 (letzte Registrierungsfrist) insbesondere zuständig für die Abwicklung des Registrierungsverfahrens. In dieser Funktion verwaltet sie die registrierten Stoffe und führt Vollständigkeitsprüfungen durch (s. Art. 20 1907/2006/EG).
Ein weiteres für den Vollzug der Verordnung sehr wichtiges Betätigungsfeld der ECHA ist die Erarbeitung – rechtlich nicht bindender – Leitlinien (s. Art. 77 Abs. 2h 1907/2006/EG). Danach stellt die Agentur technische und wissenschaftliche Leitlinien zur Verfügung, an deren Erarbeitung neben Behörden (ECHA, Mitgliedstaaten, Kommission) auch Vertreter der Industrie und anderer Organisationen beteiligt sind. Adressaten dieser Leitlinien sind neben den Behörden insbesondere die betroffenen Unternehmen. Die Leitlinien interpretieren die Verordnung und haben das Ziel, eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten und die Zusammenarbeit der verschiedenen, betroffenen Akteure zu unterstützen. Alle veröffentlichten Leitlinien sind auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht.
Die ECHA ist nicht nur die zentrale Verwaltungsstelle der Registrierungsdaten, die Internetseite der ECHA gewährleistet darüber hinaus eine im rechtlichen Rahmen maximal transparente Veröffentlichung dieser Daten (s. Art. 119 1907/2006/EG). Da diese Informationsquelle auch bei alltäglichen Abläufen im Betrieb (Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Plausibilitätsprüfung Sicherheitsdatenblatt, Aktualisierung Unterweisungsunterlagen) genutzt werden kann, sind im Folgenden einige Links zu den jeweiligen Unterseiten der ECHA-Internetseite besonders empfohlen:
InfoCard und Brief Profile
Zu allen Stoffen sind zudem eine "Infocard" und das "Brief Profile" verfügbar. Die Infocard ist eine Kurzzusammenfassung der Informationen zu einem Stoff (Gefahrensymbole, Einstufung, in welchen Verfahren befindet sich der Stoff inkl. weiterführender Links). Das "Brief Profile" (auf der Infocard über den Kurzlink "PB" zu erreichen) verfügt neben diesen Informationen noch über weit mehr: alle durchgeführten Studien zu PC-Eigenschaften sowie Umwelt- und Humantoxikologie und deren Ergebnisse sind dort zusammengefasst.
Öffentliche Konsultation
Die Grenzwertableitung über RAC ist ebenfalls mit der Möglichkeit, sich an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen, assoziiert. Bevor der RAC die Grenzwertableitung macht, wird in einem "Call for Evidence (CfE)" die Öffentlichkeit mit gezielten Fragen aufgefordert, Informationen beizusteuern. Nachdem der RAC einen Grenzwert vorgeschlagen hat, gibt es erneut die Möglichkeit, dies während 3 Monaten zu kommentieren. Die während dieser Konsultationen zusammengetragenen Informationen werden dann von der ECHA an die Generaldirektion Beschäftigung (DG EMPL) weitergeleitet und dort wird der Grenzwert dann in den Gremien des Arbeitsschutzes verhandelt. Diese Phasen der öffentlichen Konsultation können sowohl von Industrieverbänden, als auch von jedem Betrieb und einzelnen Bürgern genutzt werden.