Formate für Remote-"Begehungen"
Der Begriff Remote-"Begehung" bezeichnet nicht die Vorstellung, dass vor Ort eine digital angeschlossene Kamera durch die Räume getragen wird und auf diese Weise nicht in Präsenz anwesende Personen sich ein Bild von der Situation machen und eine Einschätzung treffen. Wenn die Inaugenscheinnahme der Arbeitsbedingungen zwingend erforderlich ist, bleibt eine Präsenzbegehung das Mittel der Wahl (s. u. Abschn. 4).
In bestimmten Fällen sind natürlich auch visuelle Informationen hilfreich und digital gut zu übermitteln, dann aber i. d. R. zweckmäßiger als Foto oder Video.
Online-Konferenzen
sind gut geeignet, um Beurteilungen aus der Distanz durchzuführen.
- Teilnehmer können nach Bedarf zusammengestellt werden und sich in der Gruppe gut austauschen.
- Geringe organisatorische Hürden. So können auch hoch beanspruchte Führungskräfte oder Betriebsärzte mit geringem Stundenkontingent mindestens phasenweise an Beurteilungen teilnehmen.
- Dokumente können gemeinsam eingesehen und bearbeitet werden.
Präsenzbesprechungen an zentralem Ort
bieten weniger räumliche und zeitliche Flexibilität, kommen aber z. B. dann infrage, wenn alle erforderlichen Teilnehmer (Führungskräfte, Beschäftigtenvertreter, Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a.) ohnehin an anderer Stelle versammelt sind.
Telefongespräche
kommen in Ausnahmefällen infrage, wenn z. B. innerhalb eines Gesamtprozesses zur Gefährdungsbeurteilung für einzelne gleichartige Standorte lediglich bestimmte Punkte nach Checkliste abgefragt werden müssen und dafür nicht mehr als zwei Teilnehmer erforderlich sind.