Begehungen gezielt durchführen
Wenn der Reiseaufwand hoch ist oder die Ressourcen dafür begrenzt sind, wie es häufig gerade bei Betriebsärzten der Fall ist, ist es wichtig, genau zu klären, was mit einer Vor-Ort-Begehung erzielt werden soll.
Manchmal verknüpft sich mit einer Begehung durch den Betriebsarzt die Vorstellung, dass dieser dabei durch seine spezifischen arbeitsmedizinischen Kenntnisse Sachverhalte wahrnimmt, die anders gar nicht erkannt und wahrgenommen werden können. Das ist jedoch in einer modernen, stark strukturierten und oft auch standardisierten Arbeitsumgebung i. d. R. nicht der Fall. Branchen- bzw. unternehmensspezifisch ist hinlänglich bekannt, welche arbeitsmedizinisch relevanten Risiken es zu berücksichtigen gilt, z. B. über die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die dazugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln und eine Vielzahl von tätigkeitsspezifischen BG-Vorgaben.
Eine Begehung ist für einen Betriebsarzt aber z. B. dann sinnvoll, wenn
- es einen konkreten Beratungsanlass gibt, z. B. bezogen auf einen einzelnen Beschäftigten oder auf bestimmte, aufgetretene Beschwerden,
- dieser sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gezielt ein Bild von Arbeitsplätzen machen möchte,
- es um Planung und Einrichtung von neuartigen Arbeitsplätzen geht.
Begehungen, die routinemäßig mit dem formalistischen Hinweis auf die Aufgaben des Betriebsarztes nach ASiG durchgeführt werden, bringen den Arbeitsschutzstand eines Unternehmens wenig weiter. Arbeitsbedingungen werden nicht dadurch verbessert, dass ein Betriebsarzt durch die Räume geht.