Beim Rohrleitungsbau können Gefahrstoffe auftreten – in Form von

  • Stäuben, z. B. beim Schneiden von Rohren,
  • Rauchen beim Schweißen oder Brennschneiden,
  • Dämpfen, z. B. beim Schneiden von PVC- oder KG-Rohren,
  • Lösemitteldämpfen, z. B. beim Verwenden von Zweikomponentenkleber,
  • Abgasen aus Verbrennungsmotoren.

Bei Arbeiten im Freien können sich die Beschäftigten schon durch Beachten der Windrichtung vor Stäuben, Rauchen und Dämpfen schützen. Weitergehende Maßnahmen, insbesondere beim Arbeiten in engen Bereichen wie in Schächten, können durch Absaugung, Belüftung und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung erzielt werden.

Bei Tätigkeiten, wie dem Schweißen und Trennen von Metallen, hat der Arbeitgeber bei Überschreitung der Luftkonzentration von 3 mg/m³ Schweißrauch eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV anzubieten.

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