Begriff

Ruhezeit und Ruhepausen dienen der Regeneration der Arbeitnehmer. Dadurch sollen Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet und Unfälle durch Erschöpfung oder mangelnde Konzentration vermieden werden. Die Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und der Wiederaufnahme der Tätigkeit. Ruhepausen sind dagegen Arbeitsunterbrechungen während der normalen Arbeitszeit. Damit hat Ruhezeit eine andere Bedeutung als Ruhepausen. Die Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten ist besonders wichtig bei schwerer körperlicher Arbeit und bei Schichtarbeit. Sie gewinnt vor dem Hintergrund einer zunehmend älteren Belegschaft an Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ruhe- und Pausenzeiten werden geregelt in §§ 4, 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), in Betriebs- und Dienstanweisungen oder Tarifverträgen. Diese Vorschriften sind aushangpflichtig (§ 16 ArbZG). Spezielle branchenspezifische Verordnungen bzw. Regeln enthalten Vorgaben zu Ruhe- und Pausenzeiten, die die besonderen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen und vom Regelfall abweichen. Zahlreiche Urteile präzisieren die Abgrenzung von Arbeitszeit gegenüber Ruhe- und Pausenzeiten im Einzelfall. Nichteinhaltung der gesetzlichen Regelungen gilt als Ordnungswidrigkeit, dem Arbeitgeber droht Bußgeld. Vorsatz und Gefährdung von Gesundheit und Arbeitskraft des Arbeitnehmers oder wiederholte Nichteinhaltung ("beharrliche Wiederholung") werden mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet (§§ 22, 23 ArbZG).

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