Schutzmaßnahmen sind:

  • trennende Schutzeinrichtungen und Unterbrechung des Sägevorgangs,
  • Verdeckung des Sägebandes oder Sägeblatts,
  • Werkstückspannvorrichtungen (ggf. mit ortsbindender Befehlseinrichtung),
  • Führen von Werkstücken mit Hilfsmitteln,
  • Zweihandbedienung,
  • Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz),
  • Schwere handgeführte Maschinen sind gewichtsentlastend aufzuhängen,
  • Handgeführte Maschinen dürfen nicht durch Vibrationen zu Gefährdungen führen,
  • Arbeitstische sind höhenverstellbar ausgeführt, um eine ergonomische Arbeitshöhe zu ermöglichen,
  • Lärmarme Maschinen verwenden,
  • Spaltkeil verwenden,
  • Arbeiten von einem sicheren Stand durchführen,
  • Maschinen vor Gebrauch auf augenscheinliche Mängel prüfen,
  • Späne bei abgeschalteter Maschine mit Hilfsmitteln, nicht mit der bloßen Hand, entfernen.

     
    Achtung

    Schutzhandschuhe können von der Säge oder vom Sägeblatt erfasst und mit eingezogen werden. Auf Grund der Verletzungsschwere ist der Gebrauch von Schutzhandschuhen strikt zu untersagen.

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