Begriff

Die Menge der in Handwerk und Industrie anfallenden gefährlichen Abfälle liegt auf einem hohen Niveau (ca. 9 Mio. Tonnen 2018). Da gefährliche Abfälle überwiegend nicht im Unternehmen selbst verwertet oder beseitigt werden können, müssen sie zu Entsorgungsanlagen transportiert werden. Der Transport erfolgt direkt oder über Sammelstellen bzw. Zwischenlager; diese nehmen gefährliche Abfälle in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen an. Es werden nur solche Abfälle angenommen, die nachfolgende Entsorgungsanlagen übernehmen.

In Sammelstellen werden gefährliche Abfälle beurteilt, sortiert und ggf. gekennzeichnet und verpackt, bevor sie zur Abholung bereitgestellt werden. Zwischenlager dienen dagegen ausschließlich zur Lagerung. Die gesammelten bzw. zwischengelagerten gefährlichen Abfälle werden regelmäßig abgeholt und zu Anlagen zur Verwertung oder Beseitigung transportiert. Im Gegensatz zu Entsorgungsanlagen findet in Sammelstellen und Zwischenlagern keine Verwertung von Abfällen statt. Der Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Vorschriften:

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