Mittel zur Schädlingsbekämpfung werden eingesetzt, um Schadorganismen zu bekämpfen. Diese Mittel gehören zu den Bioziden. Typische Schadorganismen, gegen die Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden, sind Nagetiere (z. B. Ratten), Insekten und Gliedertiere (z. B. Würmer). Zu den Schädlingsbekämpfungsmitteln gehören auch Repellentien (Vergrämungsmittel) und Lockmittel. Schädlingsbekämpfungsmittel sind rechtlich entweder Biozidprodukte im Sinne der "Biozid-Verordnung" (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) oder Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, um Pflanzen vor Schadorganismen oder Krankheiten zu schützen. Sie wirken, indem sie die Schadorganismen töten oder deren Entwicklung stören oder hemmen. Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt gegen Unkräuter (Herbizide), Pilze (Fungizide), Insekten (Insektizide), Schnecken (Molluskizide), Nagetiere (Rodentizide) oder Milben (Akarizide). Eingesetzt werden dürfen nur Pflanzenschutzmittel, die im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel gelistet sind.
Es gelten folgende Regelungen:
- Anhang I Nr. 4 Gefahrstoffverordnung (Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln)
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 "Biozid-Verordnung"
- TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen"
- Pflanzenschutzgesetz
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen