Dipl.-Ing. Matthias Glawe
Sorgen Sie grundsätzlich dafür, dass zum Gefährdungsbereich elektrischer Anlagen nur Personen Zugang haben, die aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen können. Alle anderen Personen dürfen den Gefährdungsbereich nur in Begleitung der o. g. Personen betreten.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- müssen vor dem Benutzen auf betriebssicheren Zustand überprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung);
- dürfen nur benutzt werden, wenn eine Beauftragung erteilt und eine entsprechende Unterweisung durchgeführt wurde;
- dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden (Eignung);
- dürfen nur entsprechend der elektrotechnischen Regeln betrieben werden;
- dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. sind abzuschalten, wenn sie sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Sicherheitstechnische Mängel, die nicht beseitigt werden können, müssen dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich gemeldet werden.
Es dürfen nur die Schalter und Stelleinrichtungen benutzt werden, die für die normale Nutzung bestimmt sind. Schalter und Stelleinrichtungen dürfen nicht verändert oder umgangen werden, da ansonsten eine sichere Funktion des Arbeitsmittels (Anlage, Betriebsmittel) nicht gewährleistet ist.
Stecker von Betriebsmitteln müssen stets am Griff gefasst werden – nie an der Leitung ziehen! Elektrische Leitungen haben an den Enden grundsätzlich eine Zugentlastung, die als Schutzeinrichtung ein Lösen der Leitung vom Stecker bzw. Betriebsmittel verhindern soll. Das Ziehen an der Leitung führt zu Schäden der Isolation, da ein Stecker mit relativ großer Kraft in der Steckdose gehalten wird.
Lose auf dem Boden verlegte bzw. verlaufende Leitungen sind eine Stolpergefahr; daher Leitungen nie zur Stolperfalle werden lassen.
Die Zugänge und Schutzabdeckungen dürfen nicht geöffnet werden. Sie sollen den Benutzer vor elektrisch aktiven Teilen schützen. Wird diese Schutzfunktion aufgehoben, besteht eine sehr hohe elektrische Gefährdung. Nur Elektrofachkräfte können diese Gefährdung richtig beurteilen. Sie können zusätzliche Maßnahmen festlegen, z. B. persönliche Schutzausrüstung für Arbeiten unter Spannung.
Änderungen nur durch Elektrofachkraft
Änderungen an elektrischen Anlagen und Einrichtungen dürfen nur von der Elektrofachkraft vorgenommen werden, da nur sie über das erforderliche Fachwissen verfügt. Fehler, die durch nicht fachmännisch ausgeführte Änderungen entstehen, können zu tödlichen Unfällen führen.