Achtung

Nur mit befestigten Ventilschutzeinrichtungen

Gasflaschen dürfen nur mit befestigten Ventilschutzeinrichtungen transportiert oder gelagert werden. Aufschlagen auf harte Gegenstände oder Kanten sind – besonders bei Frost – zu vermeiden.

Gefüllte Gasflaschen dürfen, um eine gefährliche Drucksteigerung zu vermeiden, nicht der direkten Einwirkung von Wärmequellen, wie z. B. Heizkörpern, Öfen, ausgesetzt werden. Auch wenn direkte Sonneneinstrahlung in unseren mitteleuropäischen Breiten nicht als gefährliche Wärmeeinwirkung gilt, sollte sie bei der Lagerung und Aufstellung von Druckgasflaschen vermieden werden.

Die Lagerung von Gasflaschen muss außerhalb der Arbeitsräume erfolgen. Geeignet sind gut belüftete Lagerräume (mit mind. 2 direkt ins Freie führenden Lüftungsöffnungen) oder Lager im Freien.

An Rettungswegen, Durchgängen, Durchfahrten, in Treppenräumen, Haus- oder Stockwerksfluren ist die Aufstellung von Druckgasflaschen nicht gestattet.

Flaschen für verschiedene Gase sind in gewisser Entfernung voneinander gesondert, bei größeren Lagermengen möglichst auch in getrennten Räumen oder Boxen zu lagern.

Die Aufstellflächen für die Druckgasflaschen müssen eben und fest sein, sodass die Flaschen sicher stehen können. Bei hohen, schlanken Druckgasflaschen sind ggf. zusätzliche Maßnahmen gegen Umfallen zu treffen.

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