Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Bei Regalen handelt es sich um serienmäßig hergestellte Bauteile. Regale verfügen zunächst über Stützrahmen, die wiederum mit Traversen verbunden werden, auf denen das Lagergut direkt oder aber auf Fachböden oder Auflagen gelagert wird.
Zur sicheren Lagerung von Ladeeinheiten gibt es bestimmte Forderungen, die erfüllt werden müssen. Bei Doppel-Regalen (2 Regale, die "Rücken an Rücken" stehen und von 2 Seiten beladen werden) muss ein Abstand von mindestens 100 mm vorhanden sein, um ein Durchschieben der Last (mit etwaigem Absturz der Last auf der gegenüberliegenden Seite) zu verhindern. Sofern dieser Abstand nicht vorhanden ist, muss das Doppel-Regal über eine Durchschiebesicherung verfügen, die bis zu einer Höhe von mindestens 150 mm wirksam ist.
Zum sicheren Lagern gehört auch – vielleicht sogar insbesondere –, dass die Staplerfahrer die Ladeeinheiten korrekt einlagern. Es ist darauf zu achten, dass die Ladeeinheiten (Gitterboxen, Paletten o. Ä.) stets auf beiden Regalträgern abgestellt werden. Die Ladeeinheiten müssen hierbei sicher, d. h. vollflächig, auf den Regalträgern lagern, um ein Abstürzen der Ladeeinheit zu verhindern. Des Weiteren sollten die Mitarbeiter auch darauf achten, dass die Ladeeinheiten nicht weit nach vorne überstehen.
Ortsfeste Regale müssen an den Ecken und Durchfahrten einen Anfahrschutz besitzen, sofern die Regale mit Flurförderzeugen (die nicht zwangsgeführt sind) be- oder entladen werden. Der Anfahrschutz darf nicht mit dem Regal verbunden sein, muss ausreichend dimensioniert (muss mindestens eine kinetische Energie von 400 J aufnehmen können) und mindestens 0,3 m hoch sein. Da Regalstützen häufig in höheren Bereichen beschädigt werden, empfiehlt sich die Verwendung eines Anfahrschutzes von 400 mm Höhe oder mehr. Darüber hinaus muss er mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen sein (s. ASR A1.3). Ein defekter oder verformter Anfahrschutz ist zeitnah zu ersetzen.
Durchgänge in Regalanlagen, die von Personen genutzt werden, müssen über eine Höhe von wenigstens 2 m verfügen. Die Höhe von Durchfahrten für Flurförderzeuge ist abhängig von der Höhe dieser Fahrzeuge. Die Regalfächer über Durchgängen müssen gegen das Herabfallen oder Hindurchfallen von Lagergut bzw. Ladeeinheiten gesichert sein.
Die Traversen von Regalen müssen gegen unbeabsichtigtes Herausheben durch Stapler gesichert sein. Diese Sicherung kann beispielsweise durch entsprechende Splinte erfolgen, die einer Aushebekraft von mindestens 5000 N widerstehen können.
2.1 Kennzeichnung
Ein Regal kann immer nur eine bestimmte Last aufnehmen. Aus diesem Grund muss an ortsfesten Regalen (mit einer Fachlast > 200 kg und einer Feldlast > 1.000 kg), an fahrbaren Regalen und an Regalen mit kraftbetriebener Inneneinrichtung folgende Kennzeichnung vorhanden sein:
- Hersteller oder Einführer,
- Typbezeichnung,
- Baujahr oder Kommissionsnummer,
- zulässige Fach- und Feldlasten,
- maximale Last der Ladeeinheit,
- elektrische Kenndaten (falls vorhanden).
Die Feldlast ist die Summe aller Fachlasten in einem Regalfeld (vgl. Abb. 2: Feldlast = 4 x Fachlast). Üblicherweise wird von einer gleichmäßigen Lastverteilung ausgegangen.
Abb. 2: Regalfeld mit 4 Fächern
An Kragarmregalen müssen die zulässigen Belastungen der einzelnen Kragarme und Stützen angegeben sein.
Die Kennzeichnung erfolgt nicht ohne Grund, schließlich ist es durchaus im Sinne des Betreibers zu wissen, welche Lasten im jeweiligen Regal gelagert werden dürfen. Gerade bei alten Regalen fehlen diese Angaben öfter. Zum Problem wird dies, wenn der Hersteller nicht mehr ermittelt werden kann oder es diesen nicht mehr gibt.
2.2 Einfahrregale
Bei Einfahrregalen (Abb. 3) befinden sich mehrere Lagerplätze unmittelbar hintereinander. Diese Regalart ist platzsparend, bedeutet aber, dass Flurförderzeuge in die Regalgassen hineinfahren müssen, um an die hinteren Lagerplätze zu gelangen. Der Abstand der Auflagen, auf denen die Lasten (üblicherweise Paletten) lagern, ist durch deren Breite vorgegeben. Es ist darauf zu achten, dass ein Auflagemaß von 30 mm auf beiden Seiten der gelagerten Paletten nicht unterschritten wird. Daher ist der Abstand der Regalstützen i. d. R. relativ gering. Aus diesem Grund stellt das Fahren in die Regalgassen höhere Ansprüche an die Staplerfahrer. Der üblicherweise vorhandene beidseitige Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m ist hier nicht vorhanden.
Abb. 3: Einfahrregal
Kollisionsgefahr
Beim Einfahren in die Regalgassen können die Staplerfahrer nur einen geringen Abstand zu den Regalstützen einhalten. Sofern sie nicht exakt mittig fahren, besteht hier bereits die Gefahr der Kollision. Bei der Verankerung der Regalstützen im Hallenboden sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Schraubverbindungen nicht ohne Weiteres von den Staplern angefahren werden können. Hochstehende Stehbolzen stellen in diesem Fall keine ideale Wahl dar, da sie leicht von den Flurförderzeugen abgerissen werden können.
2.3 Lagerschränke mit kraftbetriebener Inneneinrichtung (Pater-Noster-Regale)
Der Vorteil dieses Regaltyps liegt im schnellen Zugriff auf die Lagerteile und die hohe Lagerkapazität. U...