Dipl.-Ing. Matthias Glawe
Der SiGePlan ist das zentrale Werkzeug des Koordinators, in dem er die Maßnahmen zum arbeitsschutzbezogenen Zusammenwirken der beteiligten Arbeitgeber dokumentiert, die er geplant und ergriffen hat. Gleichzeitig schafft der Koordinator damit auch einen schriftlichen Nachweis seiner Tätigkeit gegenüber seinem Bauherrn bzw. Auftraggeber.
Um den Plan erstellen zu können, muss eine Analyse des jeweiligen Planungsstands vorgenommen werden. Dafür müssen dem Koordinator die notwendigen Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser Basis werden auftretende Gefährdungen ermittelt und die notwendigen Maßnahmen abgeleitet. Durch eine rechtzeitige SiGe-Planung ist zu gewährleisten, dass bereits bei der Angebotsbearbeitung den später auf der Baustelle tätigen Arbeitgebern und Selbstständigen die relevanten Inhalte des SiGePlans zur Verfügung stehen. Dafür reicht es aus, wenn die geplanten Anforderungen und Maßnahmen in den Leistungsverzeichnissen in Form von Vorbemerkungen oder LV-Positionen wiedergegeben werden.
Während der Ausführung des Bauvorhabens soll der Plan auf der Baustelle einsehbar sein. Damit zeigt der Plan den beteiligten Unternehmen während der gesamten Bauzeit die koordinationsrelevanten Schutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, den SiGePlan an einer Tafel ("Schwarzes Brett") oder im Büro der Bauleitung auszuhängen oder zu hinterlegen. Auch die Verteilung von SiGe-Plandokumenten per E-Mail oder das Einstellen in virtuelle Projekträume sind mögliche Varianten der Bekanntmachung. Der SiGePlan ist als ein dynamisches Dokument zu verstehen. Er ist bei Bedarf der Entwicklung des Bauvorhabens in der weiteren Planung und der Ausführung laufend anzupassen.
Arbeitsschutzpflichten bleiben erhalten
Die beauftragten Arbeitgeber und sonstigen Personen werden durch die Festlegungen im SiGePlan in keiner Weise von ihren Pflichten gem. Arbeitsschutzgesetz und anderen für sie zutreffenden Arbeitsschutzbestimmungen entbunden. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung, zur Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge u. v. a. bleiben von der SiGe-Planung des Koordinators unberührt.
Eine große Bedeutung kommt dem SiGePlan für den Fall eines schweren oder tödlichen Arbeitsunfalls auf der Baustelle zu, denn die ermittelnden Behörden beziehen bei Verdacht auf mangelnde Koordination den Plan in ihre Ermittlungen ein. Schriftliche Festlegungen im SiGePlan bieten in diesem Zusammenhang eine höhere Rechtssicherheit als mündliche Absprachen auf der Baustelle.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist bei den Arbeitsschutzbehörden nicht vorlagepflichtig und wird grundsätzlich von diesen auch nicht bewertet oder für "Gültig" erklärt.