Begriff

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) dient dem koordinierten Zusammenwirken mehrerer Arbeitgeber, die bei der Realisierung eines Bauvorhabens gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Dieses Dokument enthält grundsätzlich die Einteilung der notwendigen Arbeiten, die jeweiligen koordinationsrelevanten Gefährdungen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen. Außerdem berücksichtigt er ggf. betriebliche Tätigkeiten auf dem Baugelände oder in dessen unmittelbarer Nähe. Die Erstellung des SiGePlans ist Aufgabe des Koordinators nach Baustellenverordnung und hat während der Planung der Ausführung zu erfolgen. Der Plan muss vor der Eröffnung der Baustelle vorliegen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Pflicht zur Erstellung eines SiGePlans beruht auf § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV).

Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 31 (RAB 31) gibt den Stand der Technik bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans wieder. Die RAB 31 enthält inhaltliche Mindestanforderungen und Empfehlungen für einen SiGePlan.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge