Begriff

Sonderbauten sind Anlagen, Gebäude oder Räume, die besondere Eigenschaften im Hinblick auf ihre Art, Größe oder Höhe aufweisen bzw. für eine besondere Nutzung vorgesehen sind. Dazu gehören z. B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen. Sonderbauten werden auch als "Gebäude und Anlagen besonderer Art und Nutzung" bezeichnet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sonderbauten werden in den §§ 2 Abs. 4 und 51 Musterbauordnung geregelt. Da das Baurecht Ländersache ist, werden die Regelungen zu Sonderbauten in die jeweiligen Landesbauordnungen übernommen und in einzelnen Bundesländern durch spezielle Sonderbauverordnungen weiter konkretisiert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge