Baurechtsreport 2024: Rekord bei Mängeln an Brandschutzanlagen

Der TÜV-Verband hat den Baurechtsreport 2024 veröffentlicht, in dem die Daten aller Sicherheitsüberprüfungen des TÜV für die brandschutzrelevante Gebäudetechnik in bundesdeutschen „Sonderbauten“ für 2023 zusammengefasst sind. Ergebnis: Die „wesentlichen Mängel“ an sechs der neun geprüften Anlagentypen haben das bisherige Rekordjahr 2022 noch einmal negativ übertroffen.

Die für den Brandschutz wichtige Elektro- und Gebäudetechnik, wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung, muss von den unabhängigen Sachverständigen des TÜV regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungsergebnisse werden vom TÜV-Verband jährlich im „Baurechtsreport“ zusammengefasst und bewertet. Im Fokus stehen dabei ausschließlich sog. „Sonderbauten“, also öffentliche Bauten wie Schulen, Kliniken, Behörden, besonders große Gebäude wie Hochhäuser ab 22 m Höhe, Hotels, Großwohnanlagen oder große Verkaufsstätten ab 2000 m2 Bruttogeschossfläche.

Stetiger Anstieg der Mängel

Laut den Ergebnissen des aktuellen Reports ist im Jahr 2023 gut jede vierte (27,1 %) Brandschutzanlage im laufenden Betrieb von den TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden – ein Plus von 0,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1 %. Weitere 43,9 % der Anlagen hatten im Jahr 2023 „geringfügige Mängel“ und nur 29 % waren mängelfrei.

Neben Versäumnissen bei Wartung und Instandhaltung macht der TÜV-Verband vor allem den wachsenden Zeit- und Kostendruck auf den Baustellen, den Fachkräftemangel, die Komplexität der Gebäudetechnik sowie das ausufernde Baurecht für die hohe Mängelquote verantwortlich.

Ergebnisse im Detail

Die von den Sachverständigen geprüften Brandschutzsysteme umfassen neun Anlagentypen, bei sechs Anlagentypen ist die Mängelquote gestiegen. So hatte fast jede dritte Feuerlöschanlage im Betrieb (31 %) wesentliche Mängel, 27,6 % der Rauchabzugsanlagen und 21,3 % der Brandmeldeanlagen. Auch 35,4 % der Lüftungsanlagen und 25,1 % der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) wurden mit erheblichen Mängeln beanstandet.

Die Anlagen erhalten in diesem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen je nach Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.


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