Das Vorhandensein der Fachkunde nach § 9 SprengG ist Voraussetzung für den aufsichtsgebundenen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Die Fachkunde wird erworben durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder einem staatlich anerkannten Lehrgang. Lehrgänge werden nach Grund- und Sonderlehrgängen unterschieden.

Beispiele für Grundlehrgänge sind:

  • allgemeine Sprengarbeiten,
  • Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater,
  • Sprengarbeiten unter Tage,
  • Abbrennen von Feuerwerken.

Beispiele für Sonderlehrgänge sind:

  • Sprengen von Bauwerken und Bauwerksteilen,
  • Großbohrlochsprengungen,
  • Sprengungen unter Wasser.

Die im Lehrgang erworbene Fachkunde gilt nur für die darin einbezogenen Tätigkeiten. Bei Bedarf an Durchführung weiterer Tätigkeiten muss der dafür passende Lehrgang zusätzlich absolviert werden.

Neben Grund- oder Sonderlehrgängen gibt es Wiederholungslehrgänge, in denen Kenntnisse aufgefrischt, Rechtsentwicklungen vermittelt, Erfahrungen ausgetauscht, neue Sprengverfahren und Sprengstoffe vorgestellt sowie Unfälle ausgewertet werden.

Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 SprengG und Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG müssen vor Ablauf von 5 Jahren an einem Wiederholungslehrgang teilnehmen. Das gilt u. a. in folgenden Bereichen: "Durchführung von Sprengarbeiten", "Verfahren der Kampfmittelbeseitigung", "Verwenden von Pyrotechnik".

Alternativ lässt § 9 SprengG zu, dass Personen mit

  • mindestens 3-jähriger praktischer Tätigkeit oder
  • abgeschlossener Ausbildung (Hochschule, Fachhochschule oder Technikerschule) zuzüglich mindestens einjähriger praktischer Tätigkeit

den Nachweis der Fachkunde erbracht haben. Tätigkeit oder Ausbildung müssen geeignet sein, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln. Sie müssen den Anforderungen der geplanten künftigen Tätigkeit genügen.

Für die Ausführung von Sprengarbeiten und die Kampfmittelbeseitigung ist diese Variante allerdings nicht zulässig, hier muss die Fachkunde in einem speziellen Lehrgang erworben werden.

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