Im Folgenden wird das Strahlen mit körnigen Strahlmitteln beschrieben, die durch Druckluft oder mechanisch beschleunigt werden. Durch den beschleunigten Aufprall auf die zu bearbeitende Oberfläche eines Gegenstandes (Strahlgut) entstehen hauptsächlich mechanische, chemische, physikalische sowie Brand- und Explosionsgefährdungen.

Mechanische Gefährdungen

Eine erfolgreiche mechanische Oberflächenbehandlung wird mit entsprechenden (meist sehr hohen) Aufprall-Geschwindigkeiten des Strahlmittels erreicht. Wird beim Strahlen der menschliche Körper getroffen, kann dies somit zu schwersten Haut- und Augenverletzungen führen.

Chemische Gefährdungen

Gesundheitsgefährdungen können durch gesundheitsgefährliche, giftige oder karzinogene Stäube aufgrund von Staubentwicklung bestehen. Staub entsteht durch die beim Strahlen abgetragenen Stoffe (vom Strahlmittel und/oder vom Strahlgut), die auch Gefahrstoffe enthalten können.

Physikalische Gefährdungen

Beim Strahlen entstehen hohe Arbeitsgeräusche (repräsentativer Mittelwert: 110 dB(A) laut BGI 795), die v. a. beim Freihandstrahlen eine Gehörgefährdung bei der ausführenden Person bewirken können. Das Strahlgeräusch setzt sich aus 2 Geräuschanteilen zusammen: dem Düsengeräusch und dem Aufprallgeräusch.

Brand- und Explosionsgefährdungen

Erzeugung von entflammbaren oder explosiven Stäuben durch die Oberflächenbehandlung des Strahlgutes und/oder die Strahlmittel (z. B. Leichtmetall-Stäube, organische Stäube, Eisen-/Zunderstäube). Es besteht die Möglichkeit der Entzündung dieser entflammbaren bzw. explosiven Staub oder Staub-Luft-Gemische durch offenes Feuer, Oberflächentemperaturen von > 135 °C, funkenbildende Maschinenteile oder aluminothermische Reaktion.[1]

[1] DIN EN 1248, Seite 23.

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