Die für den Strahlenschutz zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt (www.bfs.de). Die Strahlenschutzkommission (SSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlen (www.ssk.de). Auf beruflicher Ebene haben sich schon 1966 die Strahlenschutzfachleute aus Deutschland und der Schweiz im Fachverband für Strahlenschutz (FS) zusammengeschlossen. Der Fachverband hat heute rund 1.500 Mitglieder, die in allen Sparten des wissenschaftlichen und praktischen Strahlenschutzes einschließlich der nicht ionisierenden Strahlung tätig sind. Der FS ist Mitgliedsgesellschaft der Internationalen Strahlenschutz-Gesellschaft IRPA. Er gibt die Vierteljahres-Fachzeitschrift "StrahlenschutzPRAXIS" heraus. Weitere Informationen im Internet unter www.fs-ev.de.

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