1Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Bestrahlungsvorrichtungen, von radioaktiven Stoffen, von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und von Röntgeneinrichtungen, die Medizinprodukte oder Zubehör im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745[2] [Bis 25.05.2021: des Medizinproduktegesetzes] sind, richten sich nach den jeweils geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745[3] [Bis 25.05.2021: des Medizinproduktegesetzes]. 2Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745[4] [Bis 25.05.2021: des Medizinproduktegesetzes] an die Beschaffenheit von Geräten und Einrichtungen zur Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung, Wiedergabe und Übertragung von Röntgenbildern und digitalen Untersuchungs- und Behandlungsdaten bleiben unberührt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen