Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 2 BaustellV hat der Koordinator u. a. die in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen zu koordinieren und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten. Hier sind beim Festlegen der Arbeitsschutzmaßnahmen insbesondere auch die Wechselwirkungen zum Straßenverkehr zu berücksichtigen.
Fahrgeschwindigkeit anpassen
Gefährdungen durch den an der Arbeitsstelle vorbeilaufenden Straßenverkehr können auch dadurch reduziert werden, dass die Fahrgeschwindigkeit im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung entsprechend angepasst wird.
Der Einsatz moderner Baumaschinen kommt dem Bedienpersonal ebenso zugute wie den neben diesen Maschinen arbeitenden Beschäftigten.
Einsatz moderner Technik
Moderne Großgeräte sind mit Warnsystemen für das Rückwärtsfahren und mit Kamerasystemen zur Überwachung des toten Winkels ausgestattet, emittieren geringere Mengen an Abgasen und Lärm. Moderne Fahrerkabinen erlauben ergonomische Bewegungsabläufe, Greifräume, Sichtverhältnisse und haben eine Klimatisierung. Sie besitzen einen Überrollschutz, der beim Kippen und bei Überschlägen für ausreichenden Schutz sorgen soll und einen Schutz gegen Einwirkungen von oben (z. B. herabstürzende Steine).
Bei Straßenbaustellen längerer Dauer kann Gefährdungen am besten durch räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen und dem fließenden Verkehr durch Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen begegnet werden. Sind diese wegen fehlender Aufstellfläche oder Unterschreitung der Mindestaufbaulänge nicht einsetzbar, kommen Verkehrseinrichtungen, wie z. B. Leitschwellen, Leitborde oder Leitwände zur Führung des Straßenverkehrs zum Einsatz.
Bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer sind Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Straßenbaustellen zum fließenden Verkehr durch geeignete Verkehrseinrichtungen, wie z. B. Leitbaken, Leitkegel, fahrbare Absperrtafeln, Warneinrichtungen und Lichtzeichenanlagen abzusichern.
Gegebenenfalls kann der Einsatz von Sicherungsposten erforderlich werden.
Personen, die im oder neben dem Verkehrsbereich tätig werden und nicht durch feste Absperrungen von diesem getrennt sind, müssen reflektierende Warnkleidung nach DIN EN 471 tragen.
Kleidung und Witterung
Straßenbauarbeiten sind Arbeiten, die bei fast jedem Wetter durchgeführt werden müssen. Eine optimale Auswahl von Arbeits- und Schutzkleidung soll auch dafür sorgen, dass die Beschäftigten den witterungsbedingten Einflüssen trotzen und ihre Tätigkeit sicher und gesund ausüben können.