Ein angestellter Maurermeister stellt sich nach einer schweren Bandscheiben-OP im Personalbüro vor und erklärt, dass er auf ärztlichen Rat hin eine Wiedereingliederung beginnen kann. Den Personalsachbearbeitern und seinem Chef erzählt er seine Krankengeschichte und berichtet, dass er gegen die Schmerzen starke Morphium-Präparate, sog. FENTANYL-Pflaster, bekommt und er noch nicht lange stehen, sitzen oder schwer heben soll. Dennoch will er wieder arbeiten. Einige Tage nach diesem Antrittsbesuch erschien der Maurermeister zur Arbeit und erhielt den Auftrag, mit einem Firmenfahrzeug zu einer nahe gelegenen Baustelle zu fahren, um dort Deckenfugen auszuspritzen. Dazu wurde ihm ein etwa ein Meter hohes Standgerüst zur Verfügung gestellt. Den Auftrag erhielt er von dem Vorgesetzten, der über die Verwendung von FENTANYL-Pflastern informiert war.

Der Maurermeister nahm den Auftrag an, begann mit der Arbeit und wurde eine halbe Stunde nach Arbeitsbeginn bewusstlos gefunden. Offensichtlich war er vom Gerüst gefallen und mit dem Kopf auf dem Betonboden aufgeschlagen. Nach einem Notarzt-Einsatz kam er ins Krankenhaus, wo er wenige Tage später aufgrund der Schädelverletzungen starb.

Probleme und Lösungsansätze:

Bei diesem schweren Arbeitsunfall wurden Ermittlungen wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung und der Anstiftung zu einer Verkehrsstraftat (§§ 316, 315c StGB) durch die Kriminalpolizei eingeleitet. Der Vorgesetzte des verstorbenen Maurers ist in diesem Fall Beschuldigter in einem Strafverfahren. Er hat deshalb ein Aussageverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung (§ 136 StPO, § 243 StPO) und kann Beweisanträge stellen. Im vorliegenden Fall waren die Vorgesetzten über die therapeutisch notwendige Anwendung von FENTANYL-Pflastern informiert worden. Sie hätten sich deshalb die Frage stellen müssen, ob dem Mitarbeiter unter Einfluss des starken Medikaments ein Auftrag zum Führen eines Firmenfahrzeugs erteilt werden darf und ob er unter Einfluss der Schmerzpflaster auf Morphium-Basis für Arbeiten auf einem Gerüst eingesetzt werden kann.

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