Bevor eine Führungskraft Stufengespräche führen kann, sollte sie wissen, welche Anzeichen auf Drogen-, Alkohol- oder Medikamenteneinfluss hinweisen. Hierzu gibt es neben guter Kommunikation zwischen den Mitarbeitern aller Ebenen einige Erkennungszeichen, wie z. B. ständig wiederkehrende Krankheitstage, die typische "Alkoholfahne", Augenreaktion, verändertes Verhalten oder ein permanentes Interesse an der Beschaffung bestimmter Medikamente, die man unbedingt braucht und die ggf., wenn der behandelnde Arzt sie nicht mehr verordnen will, über einen anderen Arzt beschafft werden (Ärzte-Hopping).
Im Labor können Blut-, Urin-, Speichel- oder Haarproben analysiert werden. Als Unternehmen oder Führungskraft eines Betriebs gibt es keine Möglichkeit, ohne Einverständnis des Mitarbeiters Proben zu entnehmen und untersuchen zu lassen. Hier kann man zunächst nur an die Freiwilligkeit appellieren, sofern nicht eine allgemeine Betriebsordnung bestimmte Vorgehensweisen in Verdachtsfällen vorschreibt und dem Vorgesetzten die nötige Rückendeckung gibt. Der Weg zum Betriebsarzt wäre die naheliegendste Lösung. Doch hier kann es zu Interessenkonflikten kommen, da der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt und Juristen darüber streiten, ob ein Betriebsarzt den Vorgesetzten des betroffenen Mitarbeiters zumindest melden darf, dass dieser die gewohnte Arbeit aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht mehr ausführen sollte.
Mit sog. Detektionssystemen, die Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf Basis von Freiwilligkeit (dies kann im Verdachtsfall auch zur Entlastung eines "Verdächtigen" führen) durchführen könnten, lassen sich die meisten illegalen Drogen, Benzodiazepine (Gruppe der Schlaf- und Beruhigungsmittel) und Ketamine nachweisen. So könnten beispielsweise die Lenkvorrichtungen von Gabelstaplern einem Wischtest unterzogen werden, wenn der Verdacht besteht, dass in der entsprechenden Abteilung Drogen konsumiert werden. Der Rückschluss auf eine bestimmte Person ist dann zwar nicht möglich, aber man könnte effektive Maßnahmen einleiten.
Oberflächen- bzw. Wischtests bieten Unterstützung zur Erkennung von Drogenkontakt. Antikörper-Nachweisverfahren können sogar Kleinstmengen der gesuchten Substanzen zuverlässig identifizieren. Dies gilt sowohl für den Nachweis auf Oberflächen als auch für das Screening von Frachtcontainern oder Arbeitsgeräten. Mit Wischtests können beispielsweise Drogenspuren nachgewiesen werden, die etwa einem Löffel Zucker in einem olympischen Schwimmbecken mit einem Wasservolumen von 2,5 Mio. Litern entsprechen. Deshalb können Detektionssysteme auch bei der Ermittlung von Unfallursachen, im Strafvollzug oder bei Personenkontrollen ein wichtiges Instrument zum Nachweis illegaler Substanzen sein und das innerhalb weniger Minuten.
Der Einsatz von Detektionssystemen (Urin, Speichel, Blut) an einer bestimmten Person zur Früherkennung von Drogenkonsum ist aber rechtlich nur zulässig, wenn in Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen die rechtliche Grundlage geschaffen ist. Doch auch dann ist es wichtig zu wissen, dass ein positives Ergebnis trotz belegter Zuverlässigkeit von Detektionssystemen noch kein (arbeits-)rechtlich bindender Beweis ist und dass Detektionssysteme nur wenige Medikamente nachweisen können. Doch auch hier ist die Freiwilligkeit der betroffenen Personen Voraussetzung, außer die Untersuchung ist durch polizeiliche Ermittlungen rechtlich gerechtfertigt. Ein Grund mehr, dafür zu sorgen, dass solche schwierigen Situationen durch effektive und angemessene Präventionsmaßnahmen mit breiter Akzeptanz vermieden werden. Es gilt der Satz: "Probleme, die man nicht entstehen lässt, muss man später nicht aufwendig lösen". Deshalb ist Prävention sinnvoll, da sie Zeit, Kosten und Personal spart, wenn es um Substanzen im Unternehmen geht.