Die Organisation entwickelt Verfahren zur systematischen Ermittlung und Beschreibung der Arbeiten und betriebsbedingten Abläufe und Prozesse, bei denen Gefährdungen für Beschäftigte und Dritte auftreten können oder bei denen die Belange des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit aus anderen Gründen berücksichtigt werden müssen.

Damit soll sichergestellt werden, dass alle Arbeiten und betriebsbedingten Abläufe und Prozesse einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen mit der Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit und den daraus abgeleiteten Zielen und operativen Maßnahmen in Einklang stehen oder gebracht werden.

Die Ermittlung dieser betrieblichen Abläufe und Prozesse berücksichtigt

  1. die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Arbeitsstätten, Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Erbringung der Dienstleistungen sowie die Einführung von neuen Arbeitsstoffen;
  2. den Normalbetrieb mit der für den Normalbetrieb erforderlichen Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), den Einrichtbetrieb, Probebetrieb sowie das An- und Abfahren von Anlagen einschließlich der bei Dienstleistungen verwendeten Anlagen und Einrichtungen, sowie den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen;
  3. technische und organisatorische Änderungen einschließlich Erweiterung oder Erneuerung;
  4. Außerbetriebnahme und Beseitigung von Einrichtungen und Anlagen sowie Beseitigung von Arbeitsstoffen.

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