- Schulung der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
- Beratung zur Umsetzung der Baustellenverordnung (z. B. hinsichtlich Planung einer sicheren Ausführung des Bauvorhabens),[1]
- Auswahl eines Koordinators (SiGeKo), wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden,
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten, wie z. B. Gefahr des Verschüttens, Arbeiten mit explosionsgefährlichen, krebserzeugenden Stoffen,
Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen,
Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
- Hinweise zu Abbruch und Rückbau von Fertigteilwohngebäuden,[2]
- Hinweise zur rechtzeitigen Beräumung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen von Schnee und Eis sowie Einsatz abstumpfender, auftauender Mittel,
- Unterstützung bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit technischen Betriebsmitteln (Arbeitsmaschinen),
- Hinweise zur Berücksichtigung neuer Anforderungen an Schutzeinrichtungen für Baustromverteiler nach DIN VDE 010-704,[3]
- Unterstützung bei Auswahl und Tragen notwendiger Arbeitsschutzkleidung, Atem-, Gehör- und Hautschutz,
- Beratung zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insbesondere zur optimalen Beleuchtung der Baustellen,
- Beratung zur Durchführung von Unterweisungen,
- Beratung zum Umgang mit und zur Lagerung von Gefahrstoffen,
- Beratung zur Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, insbesondere hinsichtlich Organisation und Gewährleistung der Elektrosicherheit während des Baugeschehens,[4]
- Beschaffung der relevanten Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften,
- Erarbeitung von Dokumentationen: Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Mitwirkung bei der Erstellung der Montagepläne (DGUV-V 38), Dokumentation von Prüfpflichten.
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