Zurzeit beschreibt die TRGS 561 den Umgang mit 6 krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen:
- Arsenverbindungen,
- Beryllium und seine Verbindungen,
- Cadmium und seine Verbindungen,
- Cobalt und seine Verbindungen,
- Chrom-VI-Verbindungen und
- Nickelverbindungen.
Die Rahmen-TRGS versucht dabei, alle wichtigen, übergeordneten Regeln und verbindlichen Vorgaben zusammenzufassen, die generell beim Umgang mit krebserzeugenden Metallen zu berücksichtigen sind.
Abschnitt |
Kurzbeschreibung des Inhalts |
1. Anwendungsbereich |
Beschreibung der Stoffe und Branchen, die von der TRGS abgedeckt werden |
2. Begriffsbestimmungen |
- Einstufung basierend auf CLP und TRGS 905
- Erläuterung ERB, AGW und BM
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3. Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung |
- Allgemeine Hinweise
- Messtechnische Hinweise
- Stoffspezifische Informationen
- Tabelle mit Bewertungsmaßstäben
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4. Schutzmaßnahmen |
- Branchenübergreifende Maßnahmen mit Maßnahmenhierarchie
- Staubvermeidung
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5. Besondere Schutzmaßnahmen |
- Beschreibung besonderer Maßnahmen für einzelne Branchen
- Nicht-Eisen-Metallerzeugung und -verarbeitung (5.1)
- Hartmetallproduktion und -verarbeitung (5.1)
- Roheisen- und Stahlerzeugung (5.3)
- Galvanotechnische und chemische Oberflächenbehandlung (5.4)
- Herstellung, Verwendung und Weiterverarbeitung Cr-VI-haltiger Beschichtungsstoffe (5.5)
- Batterieherstellung (5.6)
- Recycling (5.7)
- Herstellung und Verwendung von Katalysatoren und Pigmenten (5.8)
- Weitere spezielle Bereiche (5.9)
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6. Arbeitsmedizin |
- Beteiligung Betriebsarzt an Gefährdungsbeurteilung und Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Allg., arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
- Individuelle, arbeitsmedizinische Vorsorge
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Tab. 3: Die TRGS 561 "auf einen Blick"
Außerdem enthält sie Hinweise, welche Besonderheiten bei den einzelnen Metallen zu betrachten sind: Gibt es zusätzliche Hautbelastung? Was muss vom Arbeitsmediziner beachtet werden? Und sie enthält Hinweise auf konkretisierendes Regelwerk der Unfallversicherungsträger.
Besonderes Augenmerk richtet sie darauf, welche aktuellen Expositionen für die einzelnen Metalle in unterschiedlichen Branchen dokumentiert sind, sodass für die betroffenen Branchen deutlich wird, welche Maßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen sind, um die Exposition der Mitarbeiter zu minimieren.
Die Anwendungsfelder der genannten Metalle sind unzählig und die Tätigkeiten umfassen leider oftmals genau die Schritte, die mit erhöhter Staub- oder Aerosolfreisetzung (Mahlen, Schmelzen, Legieren, Schneiden, Bohren, Oberflächenbeschichtung etc.) verbunden sind und daher per se zu einer Belastung in der Atemluft führen. Aus diesem Grund sind immer wieder die allgemein staubmindernden Maßnahmen hervorgehoben.
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen führen häufig zu Expositionen oberhalb der Grenzwerte
Viele Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen führen zu Expositionen, die oberhalb der Toleranzkonzentration, des AGW oder des Beurteilungsmaßstabs liegen. Daher ist es umso wichtiger, das Schutzmaßnahmenniveau durch technische, organisatorische oder nötigenfalls persönliche Schutzmaßnahmen anzupassen. Erläuterungen hierzu finden sich in der TRGS 561.
Schwarz-Weiß-Trennung als organisatorische Schutzmaßnahme
Für viele Tätigkeiten (u. a. die Kupfer-, Blei- und Zinkherstellung bei der Nichteisenmetall-Erzeugung), für die eine Überschreitung der Beurteilungsmaßstäbe dokumentiert ist, hat sich als Hygienemaßnahme eine räumliche Schwarz-Weiß-Trennung durch 2 mit einem Waschraum verbundene Umkleidekabinen bewährt, eine Maßnahme, die deutlich in den betrieblichen Ablauf eingreift, aber zur Vermeidung von Staubverschleppung notwendig ist.
Viele industrielle und gewerbliche Verwendungen von krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen sind aber nach wie vor mit nicht tolerierbaren Krebsrisiken für den Arbeitnehmer verbunden und müssten eigentlich verboten werden, wenn auch nach Anpassung technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen dauerhaft nicht mit einer Verbesserung der Expositionssituation zu rechnen ist.
Aktuell gibt es jedoch noch keinen Automatismus, der wirklich die Weiterwendung begrenzt, wenn Bewertungsmaßstäbe überschritten werden. Dies ermöglicht weiterhin hoch-problematische Verwendungen, wie die Legierung von Stahl (essenziell für Maschinenbau und Werkzeugherstellung) oder die Oberflächenbehandlung (Korrosionsschutz und Langlebigkeit von Bauteilen bei hoher Belastung), trotz hoher Risiken.