Während tagsüber die Wohnung leer steht, verwaisen nachts die Bürokomplexe. Über 24 Stunden gesehen heißt das sozusagen "doppelte" Miete. Mit einem Telearbeitsplatz und Desk-Sharing lassen sich die Bürofläche und -miete sparen. Dadurch entfallen im Betrieb auch weitere regelmäßige Kosten wie Strom, Heizung, Wasser oder Instandhaltung.

 
Praxis-Tipp

Kostenfrage klären

Wer von zu Hause aus arbeiten will, sollte klären, wer für die Kosten aufkommt. Es fallen Miete bzw. Raumkosten für das Arbeitszimmer an, zudem Kosten für Büromöbel, Hard- und Software, für die PC-Betreuung sowie für die monatlichen Grundgebühren und laufende Gebühren für die Nutzung von Informations- und Kommunikationsdiensten. Handelt es sich um einen Telearbeitsplatz i. S. von § 2 Abs. 7 ArbStättV, beinhaltet dies, dass der Arbeitgeber die "benötigte Ausstattung" zur Verfügung stellt und dies – ebenso wie die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung – arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung geregelt wird.

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