- Beratung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung präventiver, korrektiver und individueller Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Gesundheitsförderung,
- Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten im Straßen-, Rohrleitungs-, Tunnel- und Kanalbau,
- Vorschläge bezüglich des Einsatzes von Rationalisierungsmitteln zum Abbau körperlich schwerer Arbeit sowie hinsichtlich alternativer Lösungen für den Einsatz von Dieselfahrzeugen im Tunnelbau,[1]
- Hinweise zur Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses,
- Mitwirkung bei Schulungen der Führungskräfte im Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
- Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsstätten und in diesem Zusammenhang Hilfestellung bei Auswahl und Einsatz von CE-gekennzeichneten Anlagen, Maschinen und Geräten,
- Beratung zum Einsatz lärm- und schwingungsarmer Maschinen, Geräte und Werkzeuge,
- Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgaben sowie der personellen und sozialen Bedingungen,
- Anregungen zur Erstellung von Betriebsanweisungen und Arbeitsunterweisungen.
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