Facharbeiter des Tiefbaus sind an Bauwerken tätig, die an oder unter der Erdoberfläche liegen, wie z. B. Straßen, Bahndämme, Stollen, Tunnel, Brunnen, Kanäle, Kabelschächte, Gräben zum Verlegen von Rohrleitungen. Sie tragen damit Verantwortung für eine wesentliche Säule der baulichen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung von Wohn- und Gesellschaftsbereichen auf dem Land- und Wasserweg (Kraft- und Schienenfahrzeuge, Schiffe) sowie bezüglich der Medien Wasser, Gas, Strom und Wärme. Zu ihrem Tätigkeitsspektrum gehört deshalb das Bedienen, Warten und Instandhalten von Bau- und Fördermaschinen genauso wie der Umgang mit Bau- und Hilfsstoffen, das Einrichten von Baustellen und das Errichten und Stabilisieren von Wänden durch Holzbau- und Maurerarbeiten. Häufig führen im Erdreich verbliebene Kampfmittel aus früheren kriegerischen Auseinandersetzungen bzw. Militäreinsätzen zu Verzögerungen im Bauablauf. Deshalb gehört auch die Kampfmittelräumung zu den Aufgaben von Tiefbaufacharbeitern.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Berufskrankheitenverordnung (BKV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
- ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindungen"
- ASR A3.5 "Raumtemperatur"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- ASR A3.7 "Lärm"
- ASR A5.2 "Straßenbaustellen"
- AMR 13.3 "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag"
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV – Maschinenverordnung)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)
- Baustellensicherheitsrichtlinie (92/57/EWG)
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
- TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen"
- TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen"
- TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"
- TRGS 553 "Holzstaub"
- TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"
- TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
- TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub"
- TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"
- TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe"
- TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
- TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
- TRBS 1151 "Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel"
- TRBS 2121 Teil 1: "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"
- TRBS 2121 Teil 2: "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- TRLV Lärm Teil 1: "Beurteilung der Gefährdung durch Lärm"
- TRLV Lärm Teil 3: "Lärmschutzmaßnahmen"
- TRLV Vibrationen Teil 1: "Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen"
- TRLV Vibrationen Teil 3: "Vibrationsschutzmaßnahmen"
- DGUV-G 301-003 "Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk"
- DGUV-G 301-005 "Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern"
- DGUV-G 308-004 "Grundsätze für die Prüfung von Hebebühnen"
- DGUV-G 309-001 "Prüfung von Kranen"
- DGUV-G 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-V 52 "Krane"
- DGUV-V 68 "Flurförderzeuge"
- DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
- DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
- DGUV-R 101-003 "Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen"
- DGUV-R 101-004 "Kontaminierte Bereiche"
- DGUV-R 101-005 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"
- DGUV-R 101-009 "Vermessungsarbeiten"
- DGUV-R 101-011 "Einsatz von Schutznetzen"
- DGUV-R 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau"
- DGUV-R 101-604 "Branche Tiefbau"
- DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitspla...
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