(1) Für magnetische Felder mit 0 Hz ≤ f ≤ 10 MHz gibt es besondere Festlegungen bei Überschreitung der unteren ALS nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.14. Der Arbeitgeber hat insbesondere im Bereich von Kopf und Rumpf dafür zu sorgen, dass

 

1.

die EGW der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich mit f ≤ 400 Hz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.10 nicht überschritten werden oder

 

2.

nach Durchführung der festgelegten Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung

 

a)

die Überschreitung der EGW der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich mit f ≤ 400 Hz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.10 auf kurzzeitige Einzelereignisse unter definierten Betriebsbedingungen beschränkt ist,

 

b)

die EGW der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich mit f ≤ 10 MHz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.9 eingehalten werden und

 

c)

die Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.

 

(2) Im Zusammenhang mit Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a wird als "kurzzeitige Einzelereignisse" das Auftreten von sensorischen Wirkungen wie folgt verstanden:

 

1.

"kurzzeitig" ist die Zeitspanne von der Überschreitung des EGW für sensorische Wirkungen bis zur eigentlichen Wahrnehmung der sensorischen Wirkung durch den exponierten Beschäftigten einschließlich der Dauer der daraufhin unverzüglich durchzuführenden Sofortmaßnahmen zur Reduktion der Exposition unterhalb des EGW für sensorische Wirkungen,

 

2.

"Einzelereignis" beschreibt in diesem Zusammenhang eine Überschreitung der EGW für sensorische Wirkungen bzw. der unteren ALS für statische und niederfrequente magnetische Felder (z. B. durch das Verhalten oder die Bewegung des Beschäftigten). Die Überschreitung kann eine reversible sensorische Wirkung zur Folge haben.

Weitere absehbare Überschreitungen werden durch verhaltensbezogene Maßnahmen, die z. B. im Rahmen der Unterweisung (siehe Abschnitt 7.5) den Beschäftigten vorgestellt werden, vermieden.

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