Tabelle 1: | Permanentgase mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ -50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt. |
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Argon Ar |
- 122,4 | - 185,9 | 1,38 | 1006 1951 |
1A 3A |
||
Fluor F2 |
- 129,0 | - 188,1 | 1,31 | Ja | 1045 | 1TOC | |
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Die Werkstoffauswahl zur Verwendung mit Fluor (inklusive ausreichender Passivierung des Stahls) ist von besonderer Bedeutung, da ansonsten spontan heftige Reaktionen auftreten können. Aluminiumlegierungen dürfen nicht verwendet werden. | ||||||
2. | Die meisten üblichen Dichtmaterialien sind für Fluor nicht geeignet und können sich spontan entzünden (wie z.B. Dichtmaterialien in der Verschlussmutter). Deshalb dürfen nur speziell für Fluor geeignete Werkstoffe (z.B. PTFE und andere vollfluorierte Kunststoffe) verwendet werden. | ||||||
3. | Eine Flasche darf nicht mehr als 5 kg Fluor enthalten. | ||||||
4. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben. | ||||||
5. | Die Ventile müssen gasdicht schließende und unverlierbar mit dem Ventil verbundene Verschlussmuttern besitzen. Die Verschlussmuttern müssen für Fluor geeignete, unbeschädigte Dichtungen haben. Sie müssen bis zu einem Überdruck von 40 bar gasdicht sein. | ||||||
6. | Für Beförderung und Lagerung müssen die Verschlussmuttern fest aufgeschraubt sein. | ||||||
7. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
8. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
9. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Helium He |
- 268,0 | - 268,9 | 0,14 | 1046 1963 |
1A 3A |
||
Krypton Kr |
- 63,8 | - 153,4 | 2,90 | 1056 1970 |
1A 3A |
||
Neon Ne |
- 228,8 | - 246,0 | 0,70 | 1065 1913 |
1A 3A |
||
Sauerstoff O2 |
- 118,4 | - 183,0 | 1,10 | 1072 1073 |
1O 3O |
||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Völlig entleerte Flaschen für Tauch- und Atemschutzgeräte sind vor dem Füllen (mit Sauerstoff oder mit einem sauerstoffhaltigen Gemisch) einer Besichtigung des Flascheninnern zu unterziehen. Die Flasche darf nur gefüllt werden, wenn sich das Innere der Flasche in einem einwandfreien Zustand befindet oder der einwandfreie Zustand wieder hergestellt worden ist. Dies gilt auch, wenn dem Sauerstoff noch andere Stoffe beigemischt sind. | ||||||
2. | Gasberührte Ausrüstungsteile (Armaturen und Rohrleitungen) müssen in Abhängigkeit von Druck und Temperatur ausgewählt werden. Hinweise hierzu gibt es in den entsprechenden Tabellen zur DGUV Information 213-073. | ||||||
3. | Gasberührte Ausrüstungsteile, die mit organischen Verunreinigungen wie Fett oder Öl verunreinigt sind, müssen vor dem Füllen gereinigt werden. | ||||||
Stickstoff N2 |
- 146,9 | - 195,8 | 0,97 | 1066 1977 |
1A 3A |
||
Stickstoff- monoxid NO |
- 92,9 | - 151,8 | 1,04 | 1660 | 1TOC | ||
Oxidierendes Gas, kann mit oxidierbaren Materialien gefährlich reagieren. | |||||||
Trockenes Stickstoffmonoxid greift ferritische Stähle praktisch nicht an. Es bildet mit Sauerstoff sofort NO2 bzw. N2O4. Feuchtes N2O4 greift Stahl stark an. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es dürfen nur Flaschen bis zu einem Fassungsraum von 85 l verwendet werden. | ||||||
2. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das für Chlor zu verwendende 1"-Gewinde haben. |
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Deuterium D2 |
- 234,8 | - 249,5 | 0,14 | 1957 | 1F | ||
Kohlenmo- noxid CO |
- 140,2 | - 191,5 | 0,97 | 1016 | 1TF | ||
Bei Behältern aus Stahl besteht Gefahr der Spannungsrisskorrosion durch Verunreinigung mit Schwefelwasserstoff. | |||||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
2. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
3. | Bei Verwendung von Behältern aus Stahl gelten für Kohlenmonoxid und Gasgemische, die Kohlenmonoxid enthalten, die besonderen Maßgaben für Schwefelwasserstoff (s. Gruppe 3.2) sinngemäß. | ||||||
Methan CH4 |
- 82,5 | - 161,5 | 0,55 | 1971 1972 |
1F 3F |
||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Es darf nur Methan gefüllt werden, das frei von Cyanwasserstoff ist. Methan, das Schwefelverbindungen enthält, darf nur gefüllt werden, wenn die Schwefelverbindungen nach Art und Menge keine Spannungsrisskorrosion verursachen können. | ||||||
2. | Werden vor dem Füllen Fremdstoffe oder Feuchtigkeit in der Flasche festgestellt, müssen diese vor dem Füllen entfernt werden. | ||||||
3. | Das zu füllende Gas muss trocken sein, d.h., der Taupunkt muss < -10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
Wasserstoff H2 |
- 239,9 | - 252,8 | 0,07 | 1... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen