Für definierte Gasgemische wird, soweit möglich, für die kritische Temperatur Tk die pseudokritische Temperatur angegeben. Zur Berechnung der pseudokritischen Temperatur von Gasgemischen siehe Anhang 2 Nummer A.2.1 Absatz 2. Wenn vorhanden, wird für den Siedepunkt der Siedebeginn angegeben.
Tabelle 1: | Permanentgasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ – 50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt. |
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar | ||||||
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Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC |
Luft | - 140,7 | - 194,4 | 1 | 1002 1003 |
1A 3O |
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar | |||||||
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Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Gemisch aus Wasserstoff und Methan |
2034 | 1F | |||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. |
Tabelle. 2: | Gasgemische mit einer kritischen Temperatur - 50 °C < Tk ≤ + 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt. |
Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil |
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Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC |
Azeotropes Gemisch aus 59,9 % Chlortrifluormethan und 40,1 % Trifluormethan (R503) |
27,6 | 2599 | 2A |
Tabelle 3: | Gasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk > + 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt. |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil |
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Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Gemisch aus 44 % R125, 4 % R134a und 52 % R143a (R404A) |
71,2 | 3337 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Gemisch aus 20 % R32, 40 % R125 und 40 % R134a (R407A) |
82,6 | 3338 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Gemisch aus 10 % R32, 70 % R125 und 20 % R134a (R407B) |
74,4 | 3339 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Gemisch aus 23 % R32, 25 % R125 und 52 % R134a (R407C) |
87,1 | 3340 | 2A | ||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. | ||||||
Azeotropes Gemisch aus 73,8 % R12 und 26,2 % R152a (R500) | 112,4 | 2602 | 2A | ||||
Azeotropes Gemisch aus 48,8 % R22 und 51,2 % R115 (R502) | 87,9 | 1973 | 2A |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil |
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Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC |
Flüssiggas (entspre- chend DIN 51622) |
1075 | 2F | ||||
Gemische aus Kohlen- wasser- stoffen, z.B. Gemisch A, A01, A02, A0, A1, B1, B2, B oder C |
1965 | 2F |
Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase, Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar) |
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Gas | Tk in °C | Sdp. in °C | Rel. Dichte | Korrosiv | UN-Nr. | KC | |
Gemisch aus maximal 87 % Ethylenoxid mit Kohlen- dioxid |
3300 | 2TF | |||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr. | |||||||
Gemisch aus Dichlor- difluor- methan mit maximal 12 % Ethylenoxid |
3070 | 2A | |||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr. | |||||||
Methyl- acetylen/ Propadien- Gemisch I, z. B.: Gemisch P1 oder P2 |
1060 | 2F | |||||
Besondere Maßgaben: | |||||||
1. | Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Innengewinde W 21,80 x 1/14 LH haben. | ||||||
2. | Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. Abweichend davon darf auch aus der gasförmigen Phase entnommen werden | ||||||
– | bei Flaschen mit einem Fassungsraum von mehr als 79 l, | ||||||
– | bei sonstigen Behältern, wenn durch analytische Überwachung sichergestellt ist, dass eine gefährliche Anreicherung von Methylacetylen und von Propadien verhindert wird. | ||||||
3. | Die Entnahme aus der gasförmigen Phase zum Verbrauch darf nur über Druckminderer mit fest verbundener Gasrücktrittsicherung und mit Flammensperre erfolgen. |
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