Für definierte Gasgemische wird, soweit möglich, für die kritische Temperatur Tk die pseudokritische Temperatur angegeben. Zur Berechnung der pseudokritischen Temperatur von Gasgemischen siehe Anhang 2 Nummer A.2.1 Absatz 2. Wenn vorhanden, wird für den Siedepunkt der Siedebeginn angegeben.

Tabelle 1: Permanentgasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk ≤ – 50 °C: Diese Gase lassen sich unter Druck nicht verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit in die Gruppen 1.1 und 1.2 unterteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise manometrisch bestimmt.
Permanentgase, Gruppe 1.1: nicht entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC
Luft - 140,7 - 194,4 1  

1002

1003

1A

3O
Permanentgase, Gruppe 1.2: entzündbar
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC

Gemisch aus Wasserstoff

und Methan
        2034 1F
Besondere Maßgaben:
  Das zu füllende Gas muss trocken sein, d. h., der Taupunkt muss < - 10 °C sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
Tabelle. 2: Gasgemische mit einer kritischen Temperatur - 50 °C < Tk ≤ + 65 °C: Diese Gase lassen sich nur unter vergleichsweise hohem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 2.1 bis 2.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch bestimmt.

Unter hohem Druck zu verflüssigende Gase,

Gruppe 2.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC

Azeotropes Gemisch aus 59,9 %

Chlortrifluormethan und 40,1 % Trifluormethan (R503)
27,6       2599 2A
Tabelle 3: Gasgemische mit einer kritischen Temperatur Tk > + 65 °C: Diese Gase lassen sich bereits unter vergleichsweise geringem Druck verflüssigen. Innerhalb der Tabelle sind die Gase nach ihrer Entzündbarkeit und ihrer chemischen Stabilität in die Gruppen 3.1 bis 3.3 eingeteilt. Die Füllmenge wird üblicherweise gravimetrisch oder volumetrisch bestimmt.

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,

Gruppe 3.1: nicht entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC

Gemisch aus 44 %

R125, 4 % R134a und 52 %

R143a (R404A)
71,2       3337 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.

Gemisch aus 20 %

R32, 40 % R125 und 40 %

R134a (R407A)
82,6       3338 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.

Gemisch aus 10 %

R32, 70 % R125 und 20 %

R134a (R407B)
74,4       3339 2A
Besondere Maßgaben:
  1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.

Gemisch aus 23 %

R32, 25 % R125 und 52 %

R134a (R407C)
87,1       3340 2A
Besondere Maßgaben:
1. Das zu füllende Gas muss trocken sein und darf nur in trockene Behälter gefüllt werden.
2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden.
Azeotropes Gemisch aus 73,8 % R12 und 26,2 % R152a (R500) 112,4       2602 2A
Azeotropes Gemisch aus 48,8 % R22 und 51,2 % R115 (R502) 87,9       1973 2A

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,

Gruppe 3.2: entzündbar, chemisch stabil
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC

Flüssiggas (entspre-

chend DIN 51622)
        1075 2F

Gemische aus Kohlen-

wasser-

stoffen, z.B. Gemisch A, A01, A02, A0, A1, B1, B2, B oder C
        1965 2F

Unter geringem Druck zu verflüssigende Gase,

Gruppe 3.3: chemisch instabil (in der Regel entzündbar)
Gas Tk in °C Sdp. in °C Rel. Dichte Korrosiv UN-Nr. KC

Gemisch aus maximal 87 % Ethylenoxid mit Kohlen-

dioxid
        3300 2TF
Besondere Maßgaben:
    Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr.

Gemisch aus Dichlor-

difluor-

methan mit maximal 12 %

Ethylenoxid
        3070 2A
Besondere Maßgaben:
    Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden, entweder aus Überkopfstellung oder mittels Steigrohr.

Methyl-

acetylen/

Propadien-

Gemisch I, z. B.: Gemisch P1 oder P2
        1060 2F
  Besondere Maßgaben:
  1. Der Ausgangsanschluss der Flaschenventile muss das Innengewinde W 21,80 x 1/14 LH haben.
  2. Das Gasgemisch darf nur aus der flüssigen Phase entnommen werden. Abweichend davon darf auch aus der gasförmigen Phase entnommen werden
    bei Flaschen mit einem Fassungsraum von mehr als 79 l,
    bei sonstigen Behältern, wenn durch analytische Überwachung sichergestellt ist, dass eine gefährliche Anreicherung von Methylacetylen und von Propadien verhindert wird.
  3. Die Entnahme aus der gasförmigen Phase zum Verbrauch darf nur über Druckminderer mit fest verbundener Gasrücktrittsicherung und mit Flammensperre erfolgen.

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