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TRGS 561: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ... / 5.6 Batterieherstellung

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[Vorspann]

(1) Batterien sind elektrochemische Speicher für elektrische Energie. Dabei wird unterschieden zwischen nicht-wiederaufladbaren Primärbatterien und wiederaufladbaren Sekundärbatterien (Akkumulatoren).

(2) In der DGUV Information 203-082 "Herstellung von Batterien – Handlungshilfe für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"[1] werden Expositionsdaten und weitere konkretisierende Schutzmaßnahmen aufgeführt.

[1] http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/dguv_information_203-082_a08-2016.pdf.

5.6.1 Verfahren und Tätigkeiten mit relevanter Exposition

 

(1) Bei der Herstellung von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren sowie Lithium-Akkumulatoren werden Tätigkeiten durchgeführt, bei denen Beschäftigte gegenüber den krebserzeugenden Metallen Cadmium, Cobalt und/oder Nickelverbindungen exponiert sein können.

 

(2) Die Verfahren zur Herstellung von Batterien und Akkumulatoren können im Allgemeinen wie folgt beschrieben werden:

 

1.

Fertigung der energiespeichernden Elektroden positiver und negativer Polarität. Dabei werden Feststoffe gepresst oder als Paste verarbeitet,

 

2.

Ggf. Zusammenbau der Elektroden mit Separatoren zu Elektrodenpaketen,

 

3.

Fertigung von Zellen- und Batteriegefäßen,

 

4.

Einlegen der Elektroden oder Elektrodenpakete in die Gefäße,

 

5.

Bereitstellung bzw. Einfüllung von Elektrolytflüssigkeiten,

 

6.

Verschließen der Batteriegehäuse,

 

7.

Formation (Erstladung) und elektrische Inbetriebnahme bei Akkumulatoren.

 

(3) In der Fertigung von Batterien und Akkumulatoren werden auch vernickelte, nickelhaltige und cobaltbeschichtete Stähle eingesetzt.

 

(4) Neben den batteriespezifischen o.a. Prozessen können galvanische Prozesse Anwendung finden (siehe auch Nummer 5.4 dieser TRGS). Die Formation ist nicht als galvanischer Prozess zu werten.

5.6.2 Expositionssituation

 

(1) Die Fertigungsverfahren kön...

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