Wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt sind, muss eine räumliche Trennung der Arbeits-, Schutzkleidung und persönlichen Kleidung vorhanden sein (Schwarz-Weiß-Trennung).[1] Eine räumliche Schwarz-Weiß-Trennung kann in Abhängigkeit von der Gefährdung durch 2 mit einem Waschraum verbundene Umkleideräume oder durch ein mit dem Arbeitsbereich verbundenes Schleusensystem zum An- und Ablegen der Arbeits- und Schutzkleidung erfolgen. Ggf. sind hier Sonderregelungen nach GefStoffV oder BioStoffV zu berücksichtigen.

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