Angesichts der Umweltproblematik und der Relevanz dieses Themas in der Öffentlichkeit ist ein vorsorgliches und offensives Umweltengagement für alle Unternehmen heute sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll. Neben der Sinnhaftigkeit eines unternehmensspezifisch gestalteten Umweltmanagements bestehen auch Notwendigkeiten für einen Umweltschutz mit System – aber keine Verpflichtungen des Gesetzgebers für die Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), wohl aber geeigneter Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt.
Die Notwendigkeiten resultieren einerseits aus der praktischen Erkenntnis, dass die umfangreichen Verpflichtungen, die sich aus dem Umweltrecht für ein Unternehmen ergeben, effektiv und effizient sowie sehr gut nachweisbar durch ein Managementsystem umgesetzt werden können. Da sich ein Umweltmanagement hervorragend in andere Managementsysteme (z. B. ein Qualitäts- oder Arbeitsschutz-Managementsystem) einbinden lässt, ist der Zusatzaufwand für das Anwenden und Aufrechterhalten eines Umweltschutzes mit System erfahrungsgemäß vertretbar. Die einschlägigen umweltschutzorientierten Gesetze und Verordnungen müssen in jedem Fall umgesetzt werden.
Andererseits erwarten und fordern immer mehr Kunden von ihren Auftragnehmern ein besonderes Engagement im Umweltschutz sowie teilweise auch den Nachweis eines wirksamen Umweltschutzes. Ein Beispiel dafür ist die petro-chemische Industrie. Hier fordern die Unternehmen von ihren Kontraktoren den Nachweis eines wirksamen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) i. d. R. entsprechend dem Standard Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC) bzw. Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP).
Für einen wirksamen Umweltschutz sind aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken eines Unternehmens bzw. allgemein einer Organisationseinheit hinsichtlich der Querschnittsaufgabe, des Schutzes der natürlichen Umwelt, erforderlich. Sinnvollerweise geschieht dies in Form eines Umweltschutzmanagements. D. h., wesentliche Umweltaspekte werden in die Unternehmenspolitik integriert, messbare Umweltziele erarbeitet, deren systematische Umsetzung geplant, die Umsetzung entsprechend den Vorgaben durch die verantwortlichen Führungskräfte und Mitarbeiter betrieben und gelenkt, die Wirksamkeit der Umweltschutzaktivitäten und die Erreichung der Umweltziele ermittelt, bei Soll-Ist-Abweichungen Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen und kontinuierlich nach Verbesserungsmöglichkeiten Ausschau gehalten.