Bei den zentralen Bereichen einer Schulung (Planung, Durchführung und Evaluation) sind Lernziele unerlässlich und hilfreich. Anhand des Beispiels einer Erstunterweisung werden die Vorteile deutlich gemacht.
3.6.1 Planung
Das korrekte Verhalten des Mitarbeiters nach der Erstunterweisung ist das Richtziel. Die Grobziele ergeben sich aus den Bestandteilen der Erstunterweisung. Diese sind u. a. die allgemeinen betrieblichen Regelungen und die arbeitsplatzbezogene Erstunterweisung.
Zur arbeitsplatzbezogenen Erstunterweisung gehören z. B. die Bereiche "Heben und Tragen", "Persönliche Schutzausrüstung", "Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz", "Elektrische Betriebsmittel und Anlagen", "Gefahrstoffe" und die "Arbeit an Maschinen". Die Grobziele können also so formuliert werden, dass sie zu den Bereichen der arbeitsplatzbezogenen Erstunterweisung passen.
Das Grobziel die PSA (persönliche Schutzausrüstung) betreffend wäre dann, dass die Mitarbeiter nach der Unterweisung die Bestandteile der PSA benennen, erklären und anwenden können. Die Grundfrage ist immer: Welche Inhalte müssen zwingend Inhalt der Schulung sein und welche nicht? Sind Handschuhe beispielsweise nur an bestimmten Arbeitsplätzen Pflicht, ist es sinnvoll, auch nur an den betreffenden Arbeitsplätzen zu unterweisen. Am Beispiel der Einweisung in den konkreten Arbeitsplatz wird dieses Prinzip noch besser verständlich:
Einweisung in den konkreten Arbeitsplatz (Bedienung einer Maschine):
Grundfragen:
Welche Mitarbeiter arbeiten an dem Arbeitsplatz und welche Tätigkeiten muss der Mitarbeiter ausführen können, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, und welches Wissen benötigt er dazu?
Inhalte aus der Bedienungsanleitung eignen sich hierfür meistens nur bedingt, da diese für den Mitarbeiter, der nur dort arbeitet, zu detailliert sind. Es sollte nur in die wirklich relevanten Tätigkeiten eingewiesen werden! Sind Wartungsarbeiten z. B. generell von den Wartungstechnikern durchzuführen, muss der Mitarbeiter lediglich wissen, wen er wann und wie rufen muss. Das muss dann aber auch entsprechend geschult werden.
Richtziel |
Korrektes Verhalten der Mitarbeiter |
Grobziel |
Die Mitarbeiter sind in der Lage, die relevanten Tätigkeiten am Arbeitsplatz xyz zu benennen, zu erklären und auszuführen. |
Feinziele |
- Die Mitarbeiter sind in der Lage, die relevanten Bedienelemente von Maschine xyz zu benennen und zu erklären.
- Die Mitarbeiter sind in der Lage, die Funktionsweisen von Maschine xyz zu benennen und zu erklären.
- Die Mitarbeiter sind in der Lage, Maschine xyz in die verschiedenen Positionen zu rüsten.
- Die Mitarbeiter sind in der Lage, bei Störungen den Wartungstechniker zu rufen und per Funkgerät die Angaben zu Ort, Zeit und Art der Störung durchzugeben.
- ...
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Werden die Inhalte in dieser Art geplant und aufgelistet, kann ein Leitfaden für die Unterweisungen/Schulungen erstellt werden, der dafür sorgt, dass keine relevanten Inhalte vergessen werden und auch keine Inhalte vermittelt werden, die nur unnötig Zeit und Ressourcen verschwenden.
3.6.2 Durchführung
Ist der Leitfaden (in dem auch alle relevanten Materialien, wie Betriebsanweisungen etc., aufgelistet sind) erstellt, kann die Unterweisung/Einweisung durchgeführt werden, sofern alle wichtigen Rahmenbedingungen (alle Mitarbeiter sind anwesend, alle Mitarbeiter haben ihre PSA, ausreichend Zeit, angemessene Lautstärke etc.) erfüllt sind. Dank der Lernziele und des Leitfadens ist nun klar, was geschult werden muss. Ebenso wichtig ist aber auch das "wie", das ebenfalls in den Lernzielen enthalten ist, z. B.:
Diese Lernziele aus dem obigen Beispiel beruhen auf Faktenwissen, welches der Mitarbeiter erwerben soll. Hier kann es ausreichend sein, die Inhalte, also die Bedienelemente bzw. die Funktionsweise zu zeigen und zu erklären, z. B.:
Bei diesen Lernzielen geht es um Faktenwissen und um die korrekte Ausführung. Es ist also nicht ausreichend, nur zu zeigen und zu erklären. Die Inhalte müssen an der Maschine vorgeführt werden und ganz wichtig: jeder Mitarbeiter muss die Inhalte üben. Der Einweisende kann dann korrigierend eingreifen.
3.6.3 Überprüfung des Lernfortschritts
Sind Planung und Durchführung abgeschlossen, steht im besten Fall die Evaluation der Maßnahmen an. Auch hier sind die Lernziele erneut hilfreich. Anders als bei "kennen" oder "wissen", wo die Überprüfung schwer fallen kann, können anhand der Formulierung einfach Maßnahmen zur Überprüfung abgeleitet werden.
Im schlimmsten Fall wird nach der Schulung gefragt: "Haben das alle verstanden?" und die Mitarbeiter antworten mit "Ja!", haben aber eben nicht alles verstanden. Wenn mittel...