Wie die Aufgabendarstellung in Abschn. 3.1 erkennen lässt, müssen die beiden Akteure sehr viel gemeinsam und einiges auch allein erledigen. Was sie jedoch nicht haben, ist Verantwortung im originären Sinne, außer der, ihre jeweiligen Aufgaben gut und umfassend zu erledigen. Soweit bei ihnen das Thema "Verantwortung" eine Rolle spielt, liegt sie darin, den Arbeitgeber und Unternehmer, den sie beraten, informieren und unterstützen sollen, in den Stand zu versetzen, seine originär eigene Verantwortung wahrzunehmen. Ihr Metier ist mehr das "Hinwirken" und die Überzeugungsarbeit. So ist es nicht mehr als konsequent, dass das ASiG auch keine Sanktionen gegen den Betriebsarzt und die FaSi vorsehen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge