Zusammenfassung
Sicherheit und Gesundheitsschutz sind kein Selbstzweck und auch kein bloßes Erfüllen öffentlich-rechtlicher Forderungen – auch wenn mancher betriebliche Entscheidungsträger dies vermutet oder dem Arbeitsschutz unterstellt. Im Mittelpunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen selbstverständlich die Ergebnisse. Und diese dürfen sicherlich nicht nur aus abgehackten Forderungen (z. B. "Unterweisung durchgeführt" oder "vier Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses durchgeführt") bestehen. Es kommt auf die Wirkungen der Maßnahmen an! Das Arbeitsschutzgesetz fordert deshalb vom Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1), dass er die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf ihre Wirksamkeit überprüft und dabei "eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten" anstrebt. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz muss also auch die regelmäßige Verbesserung seiner Wirksamkeit (Effektivität und Effizienz) organisieren. Erforderlich hierfür sind vor allem zielorientierte Steuerungs- und Verbesserungsprozesse. Managementsysteme, wie beispielsweise das Qualitätsmanagement, verwenden hierfür die Methode "kontinuierlicher Verbesserungsprozess" (KVP).
1 Ablaufdiagramm
2 Nachweis des Nutzens bzw. der Effektivität und Effizienz erforderlich
Die Praxis zeigt, dass die Bedeutung betrieblicher Aktivitäten in starkem Maße von deren nachweislichem Beitrag zum Unternehmenserfolg abhängt. Natürlich ist es nicht die primäre Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den Ertrag, die Wirtschaftlichkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu verbessern. Durch eine gute Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz, gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter, stabile Prozesse und anderes mehr, trägt er jedoch durchaus auch zum Erfolg des Unternehmens bei. In der Regel wird dieser Nutzen jedoch nicht erfasst. Im Gegenteil, Arbeitsschutz wird betrieblich vielfach als zusätzlicher Aufwand und damit auch als Kostenverursacher betrachtet. Dies mag einerseits an der Schwierigkeit der direkten und unmittelbaren Quantifizierung des betrieblichen Nutzens von Arbeitsschutzmaßnahmen liegen, wobei eine grobe Abschätzung bereits sehr hilfreich wäre. Andererseits entspricht es auch nicht dem klassischen Selbstverständnis des Arbeitsschutzes, seinen wirtschaftlichen Nutzen nachzuweisen. Argumentiert wird gerne, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz schließlich eine rechtliche Forderung darstellen und die Umsetzung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nicht vom zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen abhängen darf. Dies ist auch zweifelsohne richtig, aber Menschen (Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter) engagieren sich nun mal am stärksten für ihnen oder ihrem Umfeld wichtige Ziele sowie Dinge, von denen sie einen Nutzen erwarten.
Eine bedeutende Herausforderung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist deshalb auch die Notwendigkeit, den Beitrag von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Erfolg des Unternehmens bzw. die Effektivität und Effizienz der hierfür erforderlichen Maßnahmen aufzuzeigen. Denn die oben skizzierte verkürzte Sichtweise "Arbeitsschutz verursacht vor allem Kosten" be- und verhindert einen wirkungsvollen Arbeitsschutz und gibt "weniger einsichtigen" Personen ein Argument, sich nicht ernsthaft um Sicherheit und Gesundheitsschutz kümmern zu müssen.
Ein exakter Nachweis ist weder sinnvoll noch notwendig. Aber zumindest exemplarisch sollte der betriebliche Nutzen eines systematisch betriebenen Arbeitsschutzes abgeschätzt und aufgezeigt werden. Beispielhafte Indikatoren, Parameter und Kennzahlen zur Ermittlung des Beitrags von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Geschäftsergebnis zeigt Tab. 1.
Parameter |
Beurteilungskriterien |
Beispielhafte Kennzahlen |
Verletzungs-/krankheitsbedingte Unterbrechungen geplanter Arbeitsprozesse |
- Beeinträchtigung von Arbeitsprozessen
- Organisatorischer Zusatzaufwand
- Direkt oder indirekt daraus resultierende Überstunden
- Zusätzliche Kosten
- Folgen für Kunden
|
- Häufigkeit verletzungsbedingter/krankheitsbedingter Unterbrechungen
- Ausmaß der Störungen, Umfang des Zusatzaufwandes
- Krankheits-/verletzungsbedingte Überstunden
- Verursachte Kosten
- Einfluss auf Kundenzufriedenheit
|
Kosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen |
- Verwaltungskosten (z. B. anrechenbare Personal- und Personalnebenkosten der Arbeitsschutzakteure, die einen Verunfallten versorgen, einen Unfall aufnehmen)
- Sachkosten (z. B. Beschädigung einer Einrichtung infolge eines Unfalls)
|
- Höhe der Personal- und Personalnebenkosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Höhe der Verwaltungskosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Höhe der Sachkosten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
|
Direkter Nutzen |
- Personal- und Personalnebenkosten (z. B. Entgeltfortzahlung)
- Höhere Prozesssicherheit
- BG-Beitragsreduzierung
- Aufdeckung von Schwachstellen
- Erfüllung von Forderungen/Erwartungen (Nachweis eines AMS) externer Kunden
- Wettbewerbswirkung
- H...
|