Zusammenfassung der Schritte, die für eine umsichtige und korrekte Unfallabwicklung erforderlich sind, damit im Interesse aller Betroffenen das Unfallgeschehen umfassend aufgearbeitet werden kann.
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Check |
OK |
Bemerkungen |
1) |
Rettungskette |
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Ist die Rettungskette für alle Unfallopfer richtig abgelaufen? |
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2) |
Unfallstelle absichern |
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Sind an der Unfallstelle unmittelbar drohende Gefahren so weit wie möglich abgestellt? |
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Ist die Unfallstelle von Personen geräumt und abgesperrt (ggf. Aufsicht stellen)? |
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Sind die möglichen Zugänge auf das Betriebsgelände so weit wie nötig abgesperrt und Kunden- und Besucherverkehr beendet? |
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3) |
Unfallmeldung |
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Intern: |
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Unternehmensleitung oder beauftragter Vertreter |
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Fachkraft für Arbeitssicherheit (vor Ort, auf Konzernebene oder überbetrieblich), |
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Ggf. weitere für Sicherheit Verantwortliche (z. B. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach Baustellenverordnung) |
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Ggf. Betriebs- oder Personalrat (wenn vorhanden und betrieblich so vereinbart) |
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Ggf. externe Arbeitgeber (wenn Zeitarbeitsunternehmen, Fremdfirmen betroffen sind usw.) |
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Extern: |
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Polizei |
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Staatliche Arbeitsschutzaufsicht |
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Zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse |
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Betriebliche Versicherungen (Betriebsausfall-, Sach-, Gebäude-, Betriebshaftpflichtversicherung) |
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4) |
Unfallermittlung |
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Sind interne Unfallermittlungen veranlasst/durchgeführt? Fotos, Dokumentation Unfallzeitpunkt, -hergang, Unfallzeugen |
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Sind die relevanten Dokumente zusammengestellt? Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, mitarbeiterbezogene Qualifikationen, Prüfnachweise usw. |
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Sind Namen und Funktionen von externen Ermittlern sowie polizeiliche und sonstige Aktenzeichen dokumentiert? |
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Werden Unfalldaten betriebsintern vertraulich behandelt? Achtung: Daten- und Persönlichkeitsschutz beachten! |
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Werden behördliche Anordnungen kurzfristig umgesetzt? |
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5) |
Kontakt mit Angehörigen |
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Sind betroffene Angehörige informiert? |
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Ist ein Betriebsvertreter benannt, der den Kontakt mit Angehörigen in der kritischen Phase nach einem Unfall hält? |
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6) |
Kontakt mit Medien |
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Wer ist für den Kontakt mit Medienvertretern zuständig? |
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Ist sichergestellt, dass kein ungeregelter Kontakt mit Medienvertretern auf dem Betriebsgelände stattfindet? |
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7) |
Nachbetreuung |
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Gibt es bei Bedarf die Möglichkeit der Beratung durch einen Notfallseelsorger? (für Angehörige, betroffene Kollegen, Unfallzeugen, Ersthelfer usw.) |
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Bekommen betriebliche Betroffene, die sich durch ein Unfallerlebnis belastet fühlen, frühzeitig Beratungsangebote? (durch den Betriebsarzt und/oder über die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) |
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8) |
Vorsorglich zu klärende Fragen |
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Auf welche Betriebsräume kann in Notfallsituationen zurückgegriffen werden, um :
- Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden zu empfangen
- betroffene Kollegen und/oder Angehörige zu betreuen
- ggf. Medienkontakte abzuwickeln?
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Welche Mitarbeiter sind geeignet (in Betrieben ohne entsprechende Fachabteilungen) in Notfällen bestimmte Aufgaben zu übernehmen:
- Zugangskontrolle,
- Kontakt mit Medienvertretern
- Kontakt mit Angehörigen
- Unfalldokumentation (Aufzeichnungen, Fotos)
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Gibt es geeignetes Absperrmaterial und wo? |
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