Die Vorankündigung muss enthalten:
- Bezeichnung und Ort der Baustelle,
- Name und Anschrift des Bauherren,
- Art des Bauvorhabens,
- Name und Anschrift des anstelle des Bauherren verantwortlichen Dritten,
- Name und Anschrift des(r) Koordinators(en) (sofern erforderlich),
- Voraussichtlicher Beginn und Ende der Arbeiten,
- Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle,
- Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber und der Unternehmer ohne Beschäftigte,
- Angaben zu bereits ausgewählten Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte.
Ein Muster der Vorankündigung enthält Anlage A RAB 10.
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