Die Vorankündigung muss enthalten:

  • Bezeichnung und Ort der Baustelle,
  • Name und Anschrift des Bauherren,
  • Art des Bauvorhabens,
  • Name und Anschrift des anstelle des Bauherren verantwortlichen Dritten,
  • Name und Anschrift des(r) Koordinators(en) (sofern erforderlich),
  • Voraussichtlicher Beginn und Ende der Arbeiten,
  • Voraussichtliche Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten auf der Baustelle,
  • Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber und der Unternehmer ohne Beschäftigte,
  • Angaben zu bereits ausgewählten Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte.

Ein Muster der Vorankündigung enthält Anlage A RAB 10.

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