Zu den Grundpflichten des Arbeitgebers gehören, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten und die Umwelt nicht zu gefährden. Dazu müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz vermieden bzw. verringert werden.[1] Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist die Gestaltung des Arbeitsplatzes ebenso wichtig wie eine geeignete Arbeitsorganisation.[2] Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten bzw. umgesetzt werden.

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