Überblick
  • Trotz Prävention durch Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen kann es zu Notfällen kommen.
  • Ursachen können z. B. ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Vergiftung sein. Schnelle Hilfe kann hier Leben retten.
  • Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, die Erste Hilfe zu organisieren.
  • Nur wenn jeder im Unternehmen weiß, was im Notfall zu tun ist und erforderliche Einrichtungen, Sachmittel und Personal vorhanden sind, können Verletzungsfolgen bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen vermindert und Fehlzeiten reduziert werden.
  • Die erforderliche Erste-Hilfe-Organisation umfasst dabei wesentlich mehr als Ersthelfer zu benennen.

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