- Trotz Prävention durch Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen kann es zu Notfällen kommen.
- Ursachen können z. B. ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Vergiftung sein. Schnelle Hilfe kann hier Leben retten.
- Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, die Erste Hilfe zu organisieren.
- Nur wenn jeder im Unternehmen weiß, was im Notfall zu tun ist und erforderliche Einrichtungen, Sachmittel und Personal vorhanden sind, können Verletzungsfolgen bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen vermindert und Fehlzeiten reduziert werden.
- Die erforderliche Erste-Hilfe-Organisation umfasst dabei wesentlich mehr als Ersthelfer zu benennen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen