1) Mitarbeiter A arbeitet immer im Halbdunkeln, Mitarbeiterin B "verschwendet" Strom, weil sie das Licht dauernd an hat – sollte man Vorgaben zum Einsatz der künstlichen Beleuchtung machen?

Das hat wenig Sinn. Der Arbeitgeber sollte für eine geeignete Beleuchtung sorgen, die möglichst individuell nutzbar sein soll. Entsprechend ist es in Ordnung, wenn der Beschäftigte das dann auch tut. Manche Menschen kommen mit weit weniger Licht gut aus, als die Norm vorsieht. Anders herum ist der Energieaufwand einer halbwegs modernen Beleuchtungsanlage gering, sodass "Stromsparen" hier nicht oberstes Prinzip sein kann. Wegen der physischen und psychischen Folgen der Beleuchtungssituation ist es für Außenstehende ohnehin schwer abzuschätzen, was einem anderen gut tut oder schadet. Wichtig ist, dass durch das "Beleuchtungsverhalten" eines Einzelnen andere nicht unangemessen benachteiligt werden (in Mehrpersonenbüros) und dass, wenn ein Nutzer Probleme anmeldet, die mit dem Einsatz der Beleuchtung zu tun haben könnten, über die entsprechenden ergonomischen Faktoren aufgeklärt werden sollte.

2) Ein Mitarbeiter möchte unbedingt eine Schreibtischlampe für seinen Arbeitsplatz. Muss der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen?

Er muss nicht, aber er könnte. Wenn die vorhandene Beleuchtungssituation nachvollziehbar den Anforderungen entspricht, ist eine Arbeitsplatzleuchte physiologisch nicht unbedingt eine Verbesserung, weil sie einen vergleichsweise kleinen Lichtkegel hat und es so auf engen Raum zu großen Unterschieden in der Beleuchtungsstärke kommt, die grundsätzlich das Auge belasten können. Wer aber z. B. für längere, konzentrierte Schreibtischphasen mit einer solchen Lampe gute Erfahrungen macht, für den kann es trotzdem eine sinnvolle Investition sein. Es spricht auch nichts gegen eine selbst mitgebrachte Lampe, wenn sie in ordnungsgemäßem Zustand ist. Zusatzleuchten sind manchmal auch eine schnelle Hilfe, wenn Mängel in der Beleuchtung nicht kurzfristig behoben werden können oder bei besonderem Lichtbedürfnis. In diesen Fällen sollten die Leuchten einen möglichst großen, gleichmäßig gestreuten Lichtbereich haben.

3) Führt schlechtes Licht zu schlechten Augen?

Medizinische Erkenntnisse sprechen nicht dafür, dass es neben den oben aufgeführten eher indirekten Gesundheitsproblemen durch ungünstige Lichtverhältnisse zu einer organischen Schädigung der Augen kommen kann. Wohl ist zu beobachten, dass ungünstige Lichtverhältnisse bestehende Sehprobleme unausweichlich zu Tage treten lassen, die unter guten Bedingungen (noch) nicht wahrgenommen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge