Überblick

Wenn der Arbeitgeber seine Arbeitsschutzverantwortung konsequent wahrnimmt bzw. sie an einen kompetenten Beauftragten delegiert,

  • verfügt der Betrieb über funktionsfähige und nachhaltige Arbeitsschutzstrukturen,
  • werden die erforderlichen Entscheidungen zügig und zielorientiert getroffen,
  • finden Aufsichtsbehörden die erforderlichen Funktionen und Dokumente vor,
  • können Audits ohne großen plötzlichen Aufwand vorbereitet werden,
  • zeigt der Betrieb eine professionelle Unternehmenskultur gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Partnern,
  • wird vermieden, dass einzelne oder Interessensgruppen Arbeitsschutzthemen instrumentalisieren bzw. Auslegungsspielräume weit in ihrem Interesse auslegen,
  • werden Fehlinvestitionen im Arbeitsschutz wegen fehlender Informationen und Abstimmung vermieden,
  • kann die Leistung von externen Fachkräften (Betriebsarzt, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit) effektiv abgenommen und der Nutzen für den Betrieb optimiert werden.

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