Zusammenfassung
Nach REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) müssen als gefährlich eingestufte Chemikalien so angewendet werden, wie es der Lieferant in seinen Expositionsszenarien beschreibt. Abweichungen vom Expositionsszenario können den Anwender zu aufwendigen Schritten zwingen, wenn er die Verwendung fortsetzen will. Scaling ist hier für Chemikalienanwender eine attraktive Möglichkeit, zu zeigen, dass ihre Verwendungen REACH-konform sind. Das setzt aber voraus, dass im Expositionsszenario entsprechende Scaling-Hilfen gegeben werden. Denn Registrierer können gar nicht die Vielfalt der Verwendungsbedingungen in ihren Expositionsszenarien im Einzelnen beschreiben. Sie können aber Scaling-Hilfen anbieten, um möglichst viele Verwendungen ihrer Kunden abzudecken. Auch Chemikalienhersteller und Formulierer können durch Scaling-Hilfen ihre Kunden in deren REACH-Aufgaben unterstützen. Produktspezifische, maßgeschneiderte Scalinghilfen sind ein wertvoller Service, den Hersteller von Stoffen und Gemischen ihren Kunden bieten können. Für die Erstellung produktspezifischer Scaling-Hilfen sind anwenderfreundliche Vorlagen entwickelt worden. Sie sind frei verfügbar.
Die Thematik "Scaling" wird im Zusammenhang der REACH-Verordnung wichtig für die Pflichten nachgeschalteter Anwender. Nachgeschaltete Anwender bekommen von ihren Lieferanten Sicherheitsdatenblätter. Diese können Expositionsszenarien enthalten. Expositionsszenarien geben an, unter welchen Bedingungen Stoffe sicher verwendet werden können. Sie werden unter REACH für viele als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische erforderlich. Wenn solche Produkte verwendet werden, werden die zugehörigen Expositionsszenarien als Bestandteil von Sicherheitsdatenblättern mit den Produkten mitgeliefert. Es ist die Aufgabe des Kunden, sicherzustellen, dass er die Angaben im Sicherheitsdatenblatt bzw. im Expositionsszenario einhält und dass seine Anwendungen durch diese Angaben abgedeckt sind (Art. 37 Abs. 4 und 37 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Es kann sein, dass der Kunde die Produkte seines Lieferanten anders einsetzt, als es im Expositionsszenario beschrieben ist. Anwendungsbedingungen, die zu anderen bzw. zu höheren Expositionen führen können, sind durch das mitgeteilte Expositionsszenario nicht abgedeckt. Falls der nachgeschaltete Anwender sich nicht auf einige wenige Ausnahmeregeln berufen kann, muss er als Folge entweder seine Prozesse ändern, sodass er das Expositionsszenario einhält. Oder er muss für seine Verwendung eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen (Artikel 37 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Hier setzt Sacling an.
1 Details
1.1 Definition und Hintergrund
Scaling bedeutet i. Allg.: "maßstabgerechte Veränderung". In den deutschsprachigen Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur ECHA wird das Wort mit "Skalierung" übersetzt. Unter REACH wird Scaling so verstanden, dass der nachgeschaltete Anwender die ihm im Expositionsszenario gegebene Expositionsabschätzung an seine Verwendungsbedingungen anpasst. Das bedeutet, er verändert wesentliche Eckpunkte oder Parameter der Expositionsabschätzung, indem er hier die Werte einsetzt, die bei ihm im Unternehmen vorliegen, z. B. die tägliche Einsatzmenge. Unter Nutzung einfacher Rechenschritte kann er dann überprüfen, ob die unter seinen speziellen Anwendungsbedingungen zu erwartenden Expositionen im sicheren Bereich liegen oder nicht. Trotz Abweichungen bei einzelnen expositionsbestimmenden Größen ist dann die Verwendung des nachgeschalteten Anwenders noch durch das Expositionsszenario des Lieferanten abgedeckt.
Lieferanten sollten ihren Kunden Scaling-Hilfen anbieten
Stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem nachgeschalteten Anwender Hinweise zum Scaling zur Verfügung (Scaling-Instrumente, Scaling-Hilfen) hat er die Möglichkeit, den Bereich der Verwendungsbedingungen zu vergrößern, der durch sein Expositionsszenario abgedeckt ist. Das kann dazu führen, dass wesentlich mehr Kunden dieses Produkt weiter einsetzen können.
In der folgenden Abbildung sind die Handlungsmöglichkeiten des nachgeschalteten Anwenders, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt mit Expositionsszenario erhält, in einer Übersicht dargestellt. Dem Scaling kommt hier bei der Überprüfung, ob die eigene Verwendung abgedeckt ist, eine wichtige Bedeutung zu.
Abb. 1: Hauptaufgaben für einen nachgeschalteten Anwender, der ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt erhält
Die Möglichkeit des Scalings kann nur genutzt werden, wenn keine qualitativen Abweichungen vom Expositionsszenario vorliegen und wenn im Expositionsszenario Hilfestellungen zum Scaling gegeben werden. Wenn die Verwendung des nachgeschalteten Anwenders vom Expositionsszenario auch durch Scaling nicht abgedeckt ist, muss er seine Prozesse an die im Expositionsszenario gemachten Bedingungen anpassen, dies wird durch die letzte Raute in der Abb. 1 dargestellt.