Prof. Dr. Rainer von Kiparski †, Dipl.-Ing. Dirk Haffke
1) Wer muss das CE-Zeichen an der neuen Maschine anbringen?
Der Hersteller der verwendungsfertigen Maschine muss das CE-Zeichen anbringen und eine Konformitätserklärung ausstellen. Sie müssten die CE-Kennzeichnung anbringen, wenn Sie mehrere nicht verwendungsfertige Maschinen zusammenfügen. In diesen Fällen müssen Sie die Konformität der Gesamtanlage herstellen. Die einzelnen Hersteller liefern Ihnen dann nur sog. Herstellererklärungen für ihre (nicht verwendungsfertigen) Maschinen.
2) Darf eine unvollständige Maschine ein CE-Zeichen haben?
Nein. Die Maschinenrichtlinie sieht eine CE-Kennzeichnung nur für verwendungsfertige Maschinen vor. Sollte also eine nicht verwendungsfertige Maschine ein CE-Zeichen besitzen, so wird suggeriert, dass es sich um eine vollständig betriebsbereite Maschine handelt. Dies stimmt jedoch nicht.
3) Warum gibt es mitunter mehrere CE-Zeichen innerhalb einer Maschine?
Eine Maschine enthält in der Regel diverse Bauteile, die für sich genommen unter europäische Inverkehrbringungsregeln fallen, die eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung verlangen. Es handelt sich hierbei um eine CE-Kennzeichnung des jeweiligen Bauteils. Oftmals gibt es auch ein eigenes Typenschild, sodass erkennbar ist, dass das CE-Zeichen sich nicht auf die gesamte Maschine bezieht. Zusätzliche Informationen finden Sie auch immer in der zugehörigen Konformitätserklärung, da diese genau beschreibt (beschreiben sollte), worauf sie sich bezieht.
4) Was passiert, wenn wir Änderungen an der Maschine vornehmen?
Die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung auf der Grundlage des Konformitätsbewertungsverfahrens des Herstellers bezieht sich auf die Maschine, die Ihnen der Hersteller geliefert hat. Wenn Sie Änderungen an der Maschine vornehmen, so ist die Frage zu klären, ob es sich um eine sog. "wesentliche Änderung" handelt. Falls ja, müssen Sie die Konformität der geänderten Maschine selbst sicherstellen. Es empfiehlt sich, sich mit dem Hersteller abzusprechen, ob Ihre Änderungen Einfluss auf seine Bewertung haben.
5) Gibt es einen Unterschied zwischen CE- und GS-Kennzeichen?
Ja. Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass er die Maschine in Übereinstimmung der geltenden EU-Richtlinien erbaut hat. Besitzt eine Maschine hingegen zusätzlich ein GS-Zeichen, so wurde ein Baumuster der Maschine durch eine anerkannte Prüfstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) geprüft. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, vergeben diese Prüfstellen das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit).