Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Unternehmers bzw. der Führungskräfte im Rahmen der Pflichtenübertragung. Die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ermöglicht eine deutliche Effizienzsteigerung, falls Defizite vorhanden sind. Die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren im Büro können das Arbeitsergebnis negativ und positiv beeinflussen. Damit besteht neben einem humanitären auch ein ökonomisches Interesse. Der vielzitierte demografische Wandel wird auch bei der Ausgestaltung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze eine Rolle spielen.

Es ist ratsam, die Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Die Beteiligung der Mitarbeiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bedeutet zunächst organisatorischen Aufwand. Am besten Sie informieren die Mitarbeiter zunächst über das Vorhaben, eine Gefährdungsbeurteilung für deren Arbeitsplatz oder deren Tätigkeiten durchzuführen. Erläutern Sie dabei, dass es um die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes geht.

Die Beteiligung der Beschäftigten kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie können z. B. Zettel mit vorgefertigten Tabellen ausgeben, in die die Beschäftigten mögliche Gefährdungen eintragen können. Erfahrungsgemäß ist der Rücklauf stark von der Sicherheitskultur im Unternehmen abhängig. Besser geeignet sind persönliche Gespräche mit den Mitarbeitern. Hier öffnen sich die Mitarbeiter eher. Es ist für sie viel einfacher, Gefährdungen verbal zu beschreiben und ggf. vor Ort zu zeigen, als diese aufzuschreiben.

Werden die Mitarbeiter auf diese Weise beteiligt, schafft das bei ihnen ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Maßnahmen, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung definiert werden, werden dann eher akzeptiert und umgesetzt.

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