Jahrelange Bildschirmarbeit an einem ergonomisch schlecht ausgestatteten Arbeitsplatz machten eine Bahnbeamtin krank. Ihre Sehnenscheidenentzündung verheilte trotz zahlreicher Therapien nicht und wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen v. 22.8.2006, 3 A 38/05 schließlich als Berufskrankheit anerkannt.

Das Besondere an diesem Fall: Der Arbeitgeber konnte nicht schlüssig belegen, dass während der Beschäftigung eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Deshalb muss er für die Folgekosten aufkommen.

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