Im Schadensfall muss damit gerechnet werden, dass fehlende oder nicht ausreichend dokumentierte Brandschutzunterweisungen immer als Organisationsverschulden des Arbeitgebers bzw. seiner Beauftragten gewertet werden, auch wenn zum eingetretenen Schaden kein unmittelbar ursächlicher Zusammenhang nachweisbar ist. Dabei sind besonders die für den Betriebsablauf vor Ort zuständigen Führungskräfte gefragt.

Fehlende Brandschutzunterweisungen sind außerdem in Zertifizierungs-Verfahren ein Abwertungskriterium, was sich erheblich auf Erfolg oder Misserfolg der Zertifizierung auswirken kann.

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