- Lärm und Vibration können die Gesundheit der Beschäftigten schädigen.
- Auslösewerte bzw. Expositionsgrenzwerte müssen eingehalten und ggf. Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
- Kann nicht sicher ermittelt werden, ob die Werte eingehalten werden, sind Messungen erforderlich.
- Messungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer fachkundigen Person mit geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
- Eine einmalige Messung genügt nicht, da sich Stand der Technik, gesetzliche Vorgaben und betriebliche Bedingungen laufend verändern.
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