Überblick
  • Lärm und Vibration können die Gesundheit der Beschäftigten schädigen.
  • Auslösewerte bzw. Expositionsgrenzwerte müssen eingehalten und ggf. Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
  • Kann nicht sicher ermittelt werden, ob die Werte eingehalten werden, sind Messungen erforderlich.
  • Messungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer fachkundigen Person mit geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Eine einmalige Messung genügt nicht, da sich Stand der Technik, gesetzliche Vorgaben und betriebliche Bedingungen laufend verändern.

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